Teilnahmepflicht für muslimische Schülerinnen am koedukativen Schwimmunterricht : das Bundesverwaltungsgericht schafft Klarheit

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Thomann, Claus
Erschienen in:Sportunterricht
Veröffentlicht:64 (2015), 3, S. 77-81, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource Elektronische Ressource (online)
Sprache:Deutsch
ISSN:0342-2402
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201505003594
Quelle:BISp

Abstract

In nahezu allen öffentlichen Schulformen haben in den vergangenen Jahren Eltern muslimischer Mädchen immer wieder aus Glaubensgründen versucht, die Teilnahme ihrer Töchter am koedukativen Schwimmunterricht zu verhindern. Nach entsprechenden Klagen hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden, dass die aus religiösen Gründen vorgebrachten Argumente nicht ausreichen, um eine grundsätzliche Befreiung vom schulischen Schwimmunterricht zu erreichen. Verf. geht zunächst auf die juristische Begründung dieser Entscheidung näher ein. Anhand eines exemplarischen Problemfalls versucht Verf. dann die “Essenz“ der juristischen Aussagen für den praktischen Unterricht zu analysieren. Dabei soll deutlich gemacht werden, dass ein schriftlicher Antrag der Eltern an die Schulbehörde auf Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht in der Regel keine Aussicht auf Erfolg hat. Lemmer