„Ich hoffe einfach, nicht mehr in eine solche Situation zu gelangen“. Ein Gespräch über ethisches Fehlverhalten und seine Konsequenzen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Freiwald, Jürgen
Erschienen in:Ze-phir
Veröffentlicht:10 (2003), 2 (Ethik - Gute wissenschaftliche Praxis in der Sportwissenschaft!?), S. 13-15
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource Elektronische Ressource (online)
Sprache:Deutsch
ISSN:1438-4132, 1617-4895
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201008006575
Quelle:BISp

Abstract

Verf. wies auf einer Tagung der dvs-Kommission Gesundheit auf das durch ein Universitätsgremium festgestellte Fehlverhalten eines Kollegen hin. Dabei waren auch ethische Fragen guter wissenschaftlichen Praxis tangiert, da es um mehrere Plagiate ging, wegen denen der Frankfurter Sportmedizinprofessor von einer berufsethischen Kommission seiner Universität getadelt worden war. Da Verf. die dvs-Kommission Gesundheit vor einer Zusammenarbeit mit dem Kollegen warnte, wurde er von dem besagten Sportmediziner wegen angeblicher Rufschädigung verklagt. Obwohl die gerichtliche Auseinandersetzung ein eindeutiges Urteil zu Gunsten von Verf. ergab, fand der Prozess unter Sportwissenschaftlern kaum Interesse und wurde eher als unangenehm empfunden. Darüber hinaus bekleidet der verklagte Sportmediziner nun unter anderem in Magdeburg eine Professur und ist in den dvs-Gremien der Kommission Gesundheit und im Vorstand des DVGS engagiert. Alle Vorstandsmitglieder sind über die genannten Vorgänge informiert, aber nicht interessiert. Vor dem Hintergrund dieses Falls hat Verf. zu Ethik-Räten oder -Kommissionen ein gespaltenes Verhältnis, denn selbst eindeutige Gerichtsurteile, eindeutige Niederlegungen in Kommissionen, die von der Universität selbst eingerichtet wurden, haben zu keinen Konsequenzen geführt. Es ist vielmehr möglich, dass informelle Seilschaften verhindern, dass eine Wissenschaft sich von innen heraus reinigen kann. In dieser Situation können nur Urteile von außen helfen, wozu eigentlich die Gerichte da sind. Wenn dann aber selbst ein extern gefälltes Gerichtsurteil intern nicht wahrgenommen wird, besteht laut Verf. keine große Hoffnung. Nachwuchswissenschaftlern, die mit berufsethischen Verstößen anderer konfrontiert werden, rät Verf. Folgendes: Will der betroffene Nachwuchswissenschaftler Karriere machen und muss er opportunistisch sein, dann sollte er mitmachen. Wendet er den kategorischen Imperativ aber tatsächlich auf sich und sein Verhalten an, dann sollte er sich wehren und versuchen, an anderer Stelle eine qualifizierte Stelle oder Betreuung zu finden. Schiffer (unter Verwendung wörtlicher Textpassagen)