Medizinische Ausnahmegenehmigung
Gespeichert in:
Autor: | Clasing, Dirk |
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Erschienen in: | Entwicklung in der Dopingforschung |
Veröffentlicht: | Köln: Sportverl. Strauß (Verlag), 2006, S. 101-104, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Sammelwerksbeitrag |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU200612002893 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Kranke SportlerInnen dürfen unter bestimmten therapeutischen und medizinisch induzierten Voraussetzungen verbotene Wirkstoffe zur ärztlichen Behandlung einnehmen. Die „World Anti-Doping Agency“ (WADA) hat hierzu einen Code festgeschrieben, nach dem die SportlerInnen um eine Ausnahmegenehmigung „Therapeutic Use Exemptions“ (TUE) ) ersuchen können. Die Medikation darf jedoch keine zusätzliche Leistungssteigerung bewirken. Verf. stellt zunächst die Vorgehensweise des Genehmigungsverfahrens vor, ehe gezeigt wird, unter welchen Bedingungen (TUE) Beta-2-Angonisten und Glukokortikoide als Inhalation eingenommen werden dürfen. Lemmer