Doping-Sanktionen ... können eigenen sportrechtlichen Normen folgen

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Rössner, Dieter
Erschienen in:Gibt es eine eigene Ethik des olympischen Sports? : DOI-Symposium am 26. und 27. Januar 2000
Veröffentlicht:Köln: Sport u. Buch Strauß (Verlag), 2001, S. 179-204, Lit.
Herausgeber:Deutsches Olympisches Institut
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200402000387
Quelle:BISp

Abstract

Das staatliche Strafrecht beschränkt sich auf den Schutz elementarer, für das gesamtgesellschaftliche Leben wichtige Rechtsgüter und kümmert sich nicht um besondere soziale Funktionseinheiten der Gesellschaft, wie z. B. der Sport oder andere Teilbereiche des Zusammenlebens, die ein Teilsystem sozialer Kontrolle mit eigenen Normen und Sanktionen bilden. Gemäß dem unangefochten geltenden Subsidiaritätsprinzip muss das Strafrecht möglichst große Freiräume für die autonome Entwicklung von besonderen Gruppeninteressen in der Gesellschaft belassen. Neben dem organisierten Sport nehmen in diesem Sinne auch noch die Familie, Schule, Kirche, Nachbarschaft und der Betrieb eine Sonderstellung ein. Die Sportgemeinschaft ist Verf. zufolge als Teilsystem der sozialen Kontrolle zu verstehen und muss sich dieser Aufgabe der Verhaltens- und Friedenssicherung einerseits sowie der Autonomieverwaltung der Sportler ebenfalls auseinandersetzen. Die normative Konstruktion und Organisation des Sports reicht über die bloße Feststellung von Spiel- und Verhaltensregeln weit hinaus. Ähnlich wie im staatlichen Recht ist das Ziel eine umfassende Integration und beinhaltet folgendes: Identitätsgewinn in einem überschaubaren Erfahrungs- und Handlungsspielraum; Integrationskraft im Blick auf wichtige Gemeinschaftsinteressen und Werte; Stabilisierung und Halt. Trotz der tragenden normativen Elemente im Sport und der Nähe zum Recht sollte Verf. zufolge im Interesse sportlicher Freiheit und der emotionalen Verbundenheit der Sportgemeinschaft auf ein selbständiges Werte- und Normensystem geachtet werden. Das System sozialer Kontrolle im Sport sollte ein möglichst rechtsarmer Raum gut ausgebauter, norm- und moralorientierter Selbstkontrolle sein. Verf. untersucht das Zusammenwirken von staatlicher Strafe und sportinternen Sanktionen sowie ihrem abgestuften Verhältnis beim aktuellen und brisanten Problem des Dopingverbots unter folgenden Überschriften: 1. Der strafrechtliche Gesundheitsschutz gegen Doping. 2. Strafbarkeitslücken und ihre Schließung. 3. Verletzung der Chancengleichheit im Sport als Straftatbestand des StGB? 4. Besonderer Sportstrafbestand des Dopings im Regelwerk. 6. Doping-Sanktionen in der Sportgerichtsbarkeit. Schiffer