Stellungnahme des DSLV zum Entwurf der Rahmenordnung fuer die Diplompruefung im Studiengang Sportwissenschaft
Autor: | Lawrenz, Olaf |
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Erschienen in: | Sportunterricht |
Veröffentlicht: | 38 (1989), 5, S. 211-212 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0342-2402 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU199209059237 |
Quelle: | BISp |
Abstract
In einer Stellungnahme des Deutschen Sportlehrerverbandes, der sich mit der Rahmenordnung fuer die Diplompruefung im Studiengang Sportwissenschaft auseinandergesetzt hat, werden folgende Punkte zur Diskussion gestellt: 1. Die Rahmenordnung basiert auf dem sechssemestrigen Diplomsportlehrerkonzept. Es stellt sich die Frage, ob eine Studienverlaengerung notwendig ist. Es scheint dafuer Handlungsbedarf vorzuliegen. 2. Die inhaltlichen Vorgaben der Rahmenordnungen sind inhomogen. Waehrend fuer fachpraktische Pruefungen einschliesslich der Studieneingangspruefung differenzierte Festlegungen vorliegen, bleiben die Pruefungsinhalte der fachwissenschaftlichen Pruefungen offen. 3. Das Grundkonzept der Rahmenordnung leistet keinen Beitrag zur Verbesserung, die dem ausgebildeten Diplom-Sportlehrer des traditionellen Typs eine sozial abgesicherte Beschaeftigungsmoeglichkeit ermoeglicht. Diplomern muss ein bestimmter Aufgabebereich zugewiesen werden. Vorschlaege zu einer bildungsplanerischen Grundkonzeptionen werden aufgelistet. Durch sie soll eine Verwendung von Mittel sowohl im Ausbildungssektor (Trainerakademie/Sporthochschule) als auch im freien Sport (Carl-Diem-Institut/NOI) vermieden werden. Schumacher