Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft fuer Prävention und Rehabilitation von Herz- und Kreislauferkrankungen (DPGR). 1. Zur Dauer der Teilnahme von Herzpatienten an Sport und Bewegungstherapie in der ambulanten Herzgruppe (AHG)

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Bibliographische Detailangaben
Erschienen in:Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin
Veröffentlicht:43 (1992), 1, S. 18-21
Herausgeber:Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0344-5925, 2627-2458
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199202053460
Quelle:BISp

Abstract

Die Bewegungstherapie bei Patienten mit schweren Herzkrankheiten und nach Herzoperationen hat sich bewaehrt. Angesichts des erhoehten Risikos von Herzpatienten unter koerperlicher Aktivitaet muss sie zu Beginn in einer aerztlich ueberwachten Gruppe erfolgen. Die Regelzeitdauer der Teilnahme in einer solchen ueberwachten Gruppe liegt bei 3 Jahren. Im Einzelfall kann sie bei Patienten mit geringem Risiko und guter medizinischer und sozialer Prognose verkuerzt werden. Da speziell die koronare Herzkrankheit eine progrediente Erkrankung darstellt, kann in anderen Faellen, besonders bei erhoehtem kardialen Risiko, eine laengerfristige Teilnahme notwendig werden. In dieser Stellungnahme werden die hierfuer relevanten medizinischen Entscheidungskriterien definiert. Eine lebenslange Teilnahme fuer alle Herzpatienten in solchen Gruppen ist also im Einzelfall nicht immer medizinisch notwendig und sinnvoll. Andererseits kann in anderen Einzelfaellen eine Verlaengerung der Teilnahme ueber die Dreijahresfrist medizinisch notwendig werden. Wenn eine laengere Teilnahme vom Arzt verordnet wird, so koennen sich die Krankenkassen nach den geltenden Rechtsvorschriften auch laengerfristig an den entstehenden Kosten beteiligen. Ueber die Notwendigkeit der Dauer der Teilnahme kann nur der behandelnde Arzt entscheiden. Verf.-Referat (gekuerzt)