Aktueller Stand des Goldenen Plans : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Reginald Hanke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP ; BT-Drucksache 19/21710

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin 2020
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag ; Deutschland / Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Amtliche Publikation
Dateiformat:pdf
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Umfang:5 S.
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020200800059
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Die 9 Fragen der Fraktion der FDP vom 04.08.2020 werden in diesem Dokument durch die Bundesregierung beantwortet (Stand 20.08.2020).

Vorbemerkung der Fragesteller
Der im Dezember 2019 vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, angekündigte Goldene Plan lässt weiter auf sich warten. Die Bundesbürger wollen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht mehr hören, welches Bundesministerium für welches Sachgebiet zuständig ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Britta Katharina Dassler auf Bundestagsdrucksache 19/19773) – sie wollen Politiker, die mit Handlungsalternativen und Entschlossenheit vorangehen. Dieser Goldene Plan „Sportstätten“ ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Investition in den Sport, die nicht nur kurzfristig der Breite der Gesellschaft dient, sondern auch langfristig und nachhaltig das Leben weiterer Generationen bereichert. Bundesweit hinken wir dem eigenen Anspruch an moderne und funktionale Sportstätten hinterher. Es fehlt an einer Basis-Infrastruktur, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und zeitgemäßer Ausstattung. Traditionelle Sportanlagen müssen saniert, modernisiert und weiterentwickelt werden, Neuinvestitionen müssen getätigt werden. Denn durch zeitgemäße Sportstätten wird der Breitensport als Basis des Leistungssports erstklassig und so künftige Bundeskader weltmeisterlich.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Aktueller Stand des Investitionspakts Sportstätten („Goldener Plan“)
Die Bundesregierung hat die Umsetzung des Investitionspakts Sportstätten („Goldener Plan“) bereits auf den Weg gebracht. Bund und Länder haben sich gemeinsam auf einen neuen Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten verständigt. Der Investitionspakt Sportstätten („Goldener Plan“) soll Kommunen beim Erhalt ihrer Sport-infrastruktur unterstützen mit dem Ziel, Orte zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen zu schaffen, die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu unterstützen und die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken.
Der Investitionspakt Sportstätten („Goldener Plan“) wird auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes (GG) zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport umgesetzt. Ausgehend vom Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramm der Bundesregierung stehen in diesem Jahr mit dem 2. Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 kurzfristig 150 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung hat Bundesminister Horst Seehofer am 13. Juli 2020 für den Bund unterzeichnet. Sie tritt in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben. Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten nimmt der Bund damit seine Verantwortung im Kontext des Städtebaus wahr, um dem angestauten Investitionsbedarf bei Sportstätten bundesweit entgegenzuwirken. Sport sorgt für Ausgleich, Gesundheit und Lebensfreude, führt Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur zusammen und fördert Respekt und Toleranz. Länder, Kommunen und Verbände konstatieren seit Jahren den hohen Sanierungsbedarf bei Sportstätten bundesweit. Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten („Goldener Plan“) soll in den kommenden Haushaltsjahren fortgeführt werden. Im Beschluss zu den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2021 und zur mittelfristigen Finanzplanung sind von 2021 bis 2023 jeweils weitere 110 Mio. Euro pro Jahr und im Jahr 2024 160 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen. Dementsprechend sieht der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 eine Fortführung des Investitionspakts vor.