Anerkennung der Gemeinnützigkeit von eSport-Vereinen : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8769 – ; BT-Drucksache 19/9442

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin 2019
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag ; Deutschland / Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Amtliche Publikation
Dateiformat:pdf
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Umfang:8 S.
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020190400025
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Die 31 Fragen der Fraktion der FDP vom 28.03.2019 werden in diesem Dokument durch die Bundesregierung beantwortet (Stand: 16.04.2019).

Vorbemerkung der Fragesteller
Der eSport ist längst kein Einzelphänomen mehr. Laut einer aktuellen Veröffentlichung des eSport-Bund-Deutschland (ESBD) e. V. aus dem Jahr 2018 gibt es in Deutschland 58 eSport-Vereine und 25 Mehrspartenvereine mit eSport-Angebot (Quelle: https://esportbund.de/wp-content/uploads/2018/08/eSport_in_Deutschland_2018_ESBD.pdf, S. 8). Viele dieser eSport-Vereine haben sich in das Vereinsregister eintragen lassen und streben die Anerkennung als gemeinnütziger Verein auf Grundlage von § 52 Absatz 2 Nummer 21 der Abgabenordnung (AO) durch die Finanzbehörden an. Für die eSport-Vereine würde die Anerkennung als gemeinnütziger Verein eine Reihe von steuer- und verwaltungsrechtlichen Vorteilen bedeuten. Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit wären unter anderem die Befreiung von der Körperschaftsteuer, von der Gewerbesteuer und von der Grundsteuer sowie die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes verbunden. Die Vereine könnten zudem Spenden empfangen und wären antragsberechtigt für Projektmittel aus EU- und Bundesförderungen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellt damit aus Sicht der Fragesteller für Vereine einen erheblichen Anreiz für die rechtliche Institutionalisierung dar.
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4060 geht hervor, dass Vereine mit eSport-Angebot bereits nach geltendem Recht als gemeinnützig anerkannt und damit steuerlich gefördert werden können, wenn sie die Anforderungen von Katalogzwecken des § 52 Absatz 1 und Absatz 2 AO erfüllen. In der Praxis berichten eSport-Vereine und auch Sportvereine mit eSport-Angebot jedoch über erhebliche Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Bislang ist bundesweit nur ein einziger eSport-Verein bekannt, der von den Finanzbehörden als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt wurde. Bescheinigt wurde die Gemeinnützigkeit in diesem Fall jedoch nicht für die Bereitstellung eines eSport- Angebotes, sondern unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Jugendhilfe (https://esportbund.de/2018/02/04/erster-reiner-esport-verein-als-gemeinnuetziganerkannt-bundesverband-esbd-gratuliert-leipzig-esport-e-v-zur-vorreiterrolleund-mahnt-anerkennung-auch-als-sport-an/; www.hopfgarten. de/news/esport-im-verein.aspx,). Diese Einschätzung geht auch aus einem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Thema „Auswirkungen von eSport-Angeboten auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit“ hervor (Aktenzeichen WD 4 – 3000 –012/19; www.bundestag.de/resource/blob/627216/90bf12656f8f588b3bb1d0d0ef5e5f4e/WD-4-012-19-pdf-data.pdf). Unter eSport verstehen wir die kompetitive Austragung von Wettkämpfen zwischen menschlichen Spielerinnen und Spielern unter Nutzung von Video- und Computerspielen an verschiedenen Geräten und auf digitalen Plattformen unter festgelegten Regeln.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird die wachsende Bedeutung der eSport-Landschaft in Deutschland anerkannt und die vollständige Anerkennung des eSports „als eigene[r] Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht“ für den eSport wird vereinbart. Aus Sicht der Fragesteller setzt die Anerkennung des eSportes als eigener Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht die Anerkennung als Sport im Sinne des § 52 AO und damit der steuerrechtlichen Anerkennung als gemeinnütziger Zweck voraus.