Steuererleichterungen für die Union of European Football Associations (UEFA) : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der … Fraktion der FDP ; Bundestags-Drucksache 19/2323

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin 2018
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Amtliche Publikation
Dateiformat:pdf
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Umfang:8 S.
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020180500043
Quelle:BISp

Abstract

Antworten der Bundesregierung auf die 24 Fragen der Fraktion der FDP aus der Bundestags-Drucksache 19/2044.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) bewirbt sich derzeit für die Austragung der Fußball-Europameisterschaft (EM) 2024. Deutschland war immer ein hervorragender Gastgeber von Fußball-Großveranstaltungen, zuletzt bei der Fußball-Weltmeisterschaft (WM) 2006. Die Austragung der WM, bei der „die Welt zu Gast bei Freunden“ war, hat ein überaus sympathisches und weltoffenes Bild Deutschlands in der Welt gezeichnet. Die Investitionen in die Sportinfrastruktur wirken noch heute positiv nach. Im Nachgang zur WM 2006 bestand besonders bei Kindern und Jugendlichen ein gesteigertes Interesse an der aktiven Mitgliedschaft in Sport- und Fußballvereinen. Daher begrüßt die Fraktion der FDP die Bewerbung für sportliche Großereignisse wie die Europameisterschaft 2024. Gleichzeitig sehen die Fragesteller internationales Steuerdumping und systematische Steuererleichterungsstrategien von multinationalen Unternehmen und transnationalen Organisationen äußerst kritisch. Laut Medienberichten bestehen Pläne seitens der Bundesregierung, dass der europäische Fußballverband, die Union of European Football Associations (UEFA), keine Einkommen- und Körperschaftsteuer für die EM 2024 zahlen muss, sollte Deutschland Austragungsort für das Turnier werden. Entsprechende Steuererleichterungen sollen demnach bereits bei Bewerbungsschluss Ende April 2018 garantiert werden (www.focus.de/sport/fussball/em-2016/em-focus-bundesregierung-bietet-uefasteuerfreiheit-bei-zuschlag-fuer-em-2024_id_8656819.html).