Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ und Datenübermittlung ins Ausland : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Erhard Grundl, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ; BT Drucksache 19/1223

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin 2018
Beteiligte Körperschaft:Deutschland / Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Amtliche Publikation
Dateiformat:pdf
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Umfang:12 S.
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020180300018
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ (DGS) ist weitläufig als „Hooligan-Datei“ bekannt. Anders als der Name suggeriert sind in dieser Datei aber nicht nur Gewalttäterinnen und Gewalttäter erfasst. Schon eine Personalienfeststellung kann reichen, um in der DGS gespeichert zu werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10908).
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) stellte im Jahr 2013 fest, dass der Eintrag in der Datei nicht dazu berechtige, „darin aufgeführte Personen in individualisierbarer Weise öffentlich als Gewalttäter zu bezeichnen, wenn sich keine Gewalttat nachweisen lässt“ (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. September 2013, 5 B 417/13).
In einem Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur –Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ (Bundestagsdrucksache 18/6232) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in der vorangehenden Wahlperiode u. a. gefordert, Betroffene über die Verwendung ihrer Daten zu informieren und eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen. Weiter wurde gefordert, Personen nach einem Freispruch in einem Gerichtsverfahren unverzüglich zu löschen, was bisher keine Praxis ist. Eine proaktive Benachrichtigung von gespeicherten Personen erfolgt gegenwärtig nur in Rheinland-Pfalz und in Bremen.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10908 ging hervor, dass die Errichtungsanordnung DGS aktualisiert und etwa die Straftat „Bedrohung“ als weiterer Ausschreibungsanlass aufgenommen werden soll.
Im Vorfeld des FIFA Confederations Cup 2017 übermittelte die Bundespolizei Daten aus der DGS an die russische Grenzbehörde (vgl. Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Monika Lazar auf Bundestagsdrucksache 19/415). Die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2018 findet vom 14. Juni 2018 bis zum 15. Juli 2018 in Russland statt.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Thematik „Gewalttäter Sport“ und die gleichnamige Datei sind fachlich verortet bei der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS), eingerichtet beim Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste der Polizei Nordrhein-Westfalen in Duisburg.
Das Bundeskriminalamt betreibt die Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) als Verbunddatei nach Maßgabe des § 11 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) lediglich in seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei. Es handelt sich demnach um eine informationstechnische Dienstleistung für die Länder, allen voran die vorbenannte in Nordrhein-Westfalen (NRW) eingerichtete Spezialdienststelle ZIS.