Sportstättenentwicklung des Spitzen-, Leistungs- und Breitensports : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. André Hahn, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke ; BT-Drucksache 18/7795

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin 2016
Herausgeber:Deutschland / Bundesministerium des Innern
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Amtliche Publikation
Dateiformat:pdf
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Umfang:24 S.
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020171200144
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Die Sportförderung und insbesondere die Förderung des Breitensports ist in erster Linie Angelegenheit der Länder. Dem Bund erwachsen hier Kompetenzen nur kraft Natur der Sache bei gesamtstaatlicher Repräsentanz. Die Kleine Anfrage berührt in einigen Bereichen Belange, die nicht unmittelbar in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, sondern (z. T. ausschließlich) Kompetenzen oder Aktivitäten der Länder oder auch der Kommunen betreffen. Insoweit beschränkt sich die Antwort der Bundesregierung auf vorhandenes eigenes Wissen, beziehungsweise auf vorliegende Kenntnisse über Wissen Dritter.
Diese Vorgehensweise resultiert aus der einerseits bestehenden Pflicht der Bundesregierung zur unverzüglichen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Antwort, die jedoch andererseits unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Das heißt, es sind die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Letztere Einschränkung greift insbesondere dort, wo aufwendige und zeitintensive Erhebungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung Voraussetzung für die Beantwortung der Anfrage wären. Die Bundesregierung hat in ihrer Beantwortung daher davon abgesehen, eine Einbeziehung außerhalb ihres Verantwortungsbereichs stehender Dritter vorzunehmen, um bei ihr nicht vorhandene Kenntnisse erst zu erfragen. Der Begriff „Sportleistungszentrum“ (SLZ) ist der Bundesregierung nicht geläufig. Sollte es sich dabei um Landeseinrichtungen handeln, kann die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen. Die Sportförderung und insbesondere die Förderung des Breitensports ist in erster Linie Angelegenheit der Länder. Dem Bund erwachsen hier Kompetenzen nur kraft Natur der Sache bei gesamtstaatlicher Repräsentanz. Die Kleine Anfrage berührt in einigen Bereichen Belange, die nicht unmittelbar in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, sondern (z. T. ausschließlich) Kompetenzen oder Aktivitäten der Länder oder auch der Kommunen betreffen. Insoweit beschränkt sich die Antwort der Bundesregierung auf vorhandenes eigenes Wissen, beziehungsweise auf vorliegende Kenntnisse über Wissen Dritter.
Diese Vorgehensweise resultiert aus der einerseits bestehenden Pflicht der Bundesregierung zur unverzüglichen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Antwort, die jedoch andererseits unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Das heißt, es sind die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Letztere Einschränkung greift insbesondere dort, wo aufwendige und zeitintensive Erhebungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung Voraussetzung für die Beantwortung der Anfrage wären. Die Bundesregierung hat in ihrer Beantwortung daher davon abgesehen, eine Einbeziehung außerhalb ihres Verantwortungsbereichs stehender Dritter vorzunehmen, um bei ihr nicht vorhandene Kenntnisse erst zu erfragen. Der Begriff „Sportleistungszentrum“ (SLZ) ist der Bundesregierung nicht geläufig. Sollte es sich dabei um Landeseinrichtungen handeln, kann die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen.