Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im organisierten Kinder- und Jugendsport - Orientierungsrahmen zur Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse bei ehren- und nebenamtlich Tätigen im Sportverein
Abstract des Autors
Der Bundestag hat mit der Zustimmung des Bundesrats am 22. Dezember 2011 das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)“ beschlossen. Hierin werden neben Fragen des Kinderschutzes in Familien und in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe auch Bedingungen für den Kinderschutz bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe behandelt. Auch der organisierte Sport muss unter bestimmten Umständen Regelungen für den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen treffen. Unter Beachtung der spezifischen Situation des organisierten Sports gibt die dsj im vorliegenden Orientierungsrahmen (Stand 11.10.2012) Hinweise zum Einsatz des erweiterten Führungszeugnisses in Sportvereinen. Grundsätzlich empfiehlt die dsj den Sportvereinen sowie deren übergeordneten Strukturen, Entscheidungen zur Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis auf der Grundlage eines Präventionskonzeptes zu treffen.