Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin
Abstract des Autors
Auf den Seiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin finden sich u.a. Informationen zur Sportpolitik, zur Sportförderung, zur Sportstättensituation, den Sportangeboten und den Rechtsvorschriften des Berliner Sports. Die Förderung des Sports durch die öffentliche Hand ist im Land Berlin durch das Sportförderungsgesetz festgeschrieben. Es wird von der Maxime geleitet, jedem die Möglichkeit zu geben, „sich entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Entscheidung mit organisatorischer oder ohne organisatorische Bindung zu betätigen“. Die Zuständigkeit des Landes erstreckt sich auf alle Bereiche des Freizeit-, Breiten- und Spitzensportes. Berlin betreibt für die Sportler an über 1.200 Standorten öffentliche Sportanlagen. Die hierzu zählenden Sportplätze, Sporthallen, Bäder und Kunsteisbahnen dienen der Grundversorgung der Berliner Sportler.