Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin
Urheber:Berlin / Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Thematische Website
Dateiformat:Collection
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020070800313
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Auf den Seiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin finden sich u.a. Informationen zur Sportpolitik, zur Sportförderung, zur Sportstättensituation, den Sportangeboten und den Rechtsvorschriften des Berliner Sports. Die Förderung des Sports durch die öffentliche Hand ist im Land Berlin durch das Sportförderungsgesetz festgeschrieben. Es wird von der Maxime geleitet, jedem die Möglichkeit zu geben, „sich entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Entscheidung mit organisatorischer oder ohne organisatorische Bindung zu betätigen“. Die Zuständigkeit des Landes erstreckt sich auf alle Bereiche des Freizeit-, Breiten- und Spitzensportes. Berlin betreibt für die Sportler an über 1.200 Standorten öffentliche Sportanlagen. Die hierzu zählenden Sportplätze, Sporthallen, Bäder und Kunsteisbahnen dienen der Grundversorgung der Berliner Sportler.