Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg
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Abstract des Autors
Zweck dieses vom Brandenburgischen Landtag beschlossenen Gesetzes ist es, allen Einwohnern im Land Brandenburg eine Möglichkeit zu schaffen, sich aufgrund ihrer Neigungen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen, an Sportveranstaltungen teilzunehmen und Sport als kulturelles Ereignis zu erleben. Festgelegt sind hier u.a. die Ziele der Sportförderung, der Anwendungsbereich, die Förderung des Sportstättenbaus, die Nutzung von Sportstätten, die Förderungsgrundsätze der Sportförderung sowie die Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften, den Sportorganisationen und der Landesregierung.