Wie funktioniert der § SGB V? Eckpunkte zur Kooperation von Fitnessstudios mit Krankenkassen im Rahmen von Präventionskursen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Stemper, Theodor
Erschienen in:Fitness und Gesundheit
Veröffentlicht:2014, 3, S. 68-71
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201712010592
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Fitnessstudios und Krankenkassen – ein Verhältnis, das in den letzten Jahren nicht selten von gegenseitigen Missverständnissen geprägt war. Zum einen haben viele Fitness-Studios nicht verstanden, was und in welcher Form sich eine Zusammenarbeit mit Krankenkassen verwirklichen lässt. Zum anderen wusste manch ein örtlicher Mitarbeiter von Krankenkassen nicht immer umzusetzen, was die jeweiligen Zentralen bereits beschlossen hatten. Das größte Missverständnis scheint aber nach wie vor in der Frage der Umsetzung von Präventions- bzw. Gesundheitskursen im Sinne des §20 SGB V zu bestehen – bis hin zur missbräuchlichen Nutzung dieser gesetzlichen Möglichkeit. Im folgenden Beitrag sollen daher zunächst die aktuell gültigen Eckpunkte zum §20 SGB V im Überblick vorgestellt und kommentiert werden. Richtig verstanden, bietet sich dann in diesem Feld durchaus eine äußerst interessante Chance auch für gesundheitsorientierte Fitnessstudios, auf die dann abschließend hingewiesen wird.