«Freeclimbing» - Begriffsklärung und die (Versicherungs-)Folgen : Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 9. November 2016; 7 Ob 191/16p

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Bibliographische Detailangaben
Erschienen in:Causa Sport
Veröffentlicht:2017, 1, S. 58-61
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:1660-8399, 2813-7094
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201709007960
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Ist im Rahmen einer Unfallversicherung unklar, ob die Sportausübung, die zu Verletzungen geführt hat, von der Versicherungsdeckung erfasst ist, muss der Begriff der Sportart, bei welcher der Unfall geschah, allenfalls ausgelegt werden. Ist gemäß Unfallversicherungsvertrag das «Freeclimbing» ausgeschlossen und kommt es in einer Kletterhalle zu einem Unfall, liegt keine «Freeclimbing»-Aktivität im Sinne des Versicherungsvertrages vor. Die Auslegung des Begriffs «Freeclimbing» ergibt vielmehr, dass das gesicherte Klettern in einer Kletterhalle nicht unter diesen Terminus fällt. Dies hat der Oberste Gerichtshof Österreichs in einem Urteil vom 9. November 2016 (7 Ob 191/16p) festgehalten.