Promotionsmöglichkeiten in der Schweizer Sportwissenschaft

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Klostermann, André; Marconi, Marlen; Klostermann, Claudia
Erschienen in:Ze-phir
Veröffentlicht:19 (2012), 1 (Summa Kum Laude - Kumulativ promovieren in der Sportwissenschaft), S. 21-22
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:1438-4132, 1617-4895
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201211007542
Quelle:BISp

Abstract

Die Sportwissenschaft in der Schweiz befindet sich seit gut einem Jahrzehnt in einer Umbruchphase, die von den Bemühungen geprägt ist, die Sportwissenschaft als Wissenschaft zu etablieren. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass die frühere Ausbildung zum Diplomturn- und Sportlehrers für den Beruf des Sportlehrers in einen Lizentiats- bzw. Bachelor-/Master-Studiengang überführt wurde. Einhergehend mit dieser Entwicklung haben die Studierendenzahlen in den letzten 10 Jahren stetig zugenommen. In der Schweiz bieten derzeit sieben Institute ein sportwissenschaftliches Studium (Bachelor- und Masterstudiengänge) mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Ausrichtungen an (Basel, Bern, Zürich, Magglingen, Genf, Fribourg und Lausanne). Abgesehen von der EHSM Magglingen und der Universität Genf bieten die Institute auch die Möglichkeit zum sportwissenschaftlichen Doktorat. Während vor einigen Jahren der Abschluss einer sportwissenschaftlichen Promotion in der Schweiz eher die Ausnahme war, wurden gerade in den letzten vier Jahren vermehrt sportwissenschaftliche Promotionen abgeschlossen. Die Entwicklung der Sportwissenschaft mündete im Jahr 2008 in die Gründung der Sportwissenschaftlichen Gesellschaft der Schweiz (SGS) zur Förderung und Weiterentwicklung der Sportwissenschaft in der Schweiz. Neben dem fachlichen, interdisziplinären und interinstitutionellen Austausch sieht die SGS die Nachwuchsförderung als eine ihrer Hauptaufgaben an. Die Promotionsreglements der Schweizer Institute für Sportwissenschaft ähneln sich weitgehend. An allen Schweizer Instituten kann die Anfertigung der Dissertationsschrift sowohl als Monographie als auch in kumulativer Form erfolgen. Hinsichtlich der kumulativen Promotion enthalten die entsprechenden Ordnungen nur wenig explizite Anforderungen, so dass etwa der Zustand der Beiträge (veröffentlicht, akzeptiert, zur Veröffentlichung eingereicht) oder die Anzahl an Erst- und Zweitautorenbeiträgen nicht exakt geregelt sind, sondern im Ermessen der Gutachter bzw. der Fakultät liegen. In Bern und Fribourg schreiben die Ordnungen allerdings vor, dass mindestens 2-3 veröffentlichte Beiträge vorliegen müssen. Darüber hinaus müssen die publizierten Beiträge in Form einer Mantelschrift in den theoretischen Rahmen des Forschungsprojekts eingeordnet werden. Da die Sportwissenschaft in der Schweiz noch eine sehr junge Wissenschaftsdisziplin ist, konnten landesweit seit 2001 lediglich 22 Dissertationsvorhaben erfolgreich abgeschlossen werden. Das Beispiel des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Bern macht deutlich, dass derzeit Dissertationen sowohl in Form von Monographien als auch in kumulativer Form verfasst werden. Die Entscheidung für die jeweilige Form der Dissertation wird einerseits von disziplinspezifischen Gewohnheiten geprägt (in der Sportsoziologie werden Forschungsarbeiten durchaus noch in Form einer Ganzschrift publiziert), wohingegen in den Disziplinen Sportpsychologie und Bewegungswissenschaft mehrheitlich Ergebnisse in Zeitschriftenbeiträgen veröffentlicht werden. Andererseits sind Faktoren wie Kontrolle über das Qualifikationsvorhaben aber auch Unabhängigkeit der Gutachter ausschlaggebend für die Wahl. Darüber ist die Empfehlung des Betreuers bei vielen Qualifikanten zumindest ein wichtiger erster Input auf dem Weg der Entscheidungsfindung. Schiffer (unter Verwendung wörtlicher Textpassagen)