Weinreich c. Zwanziger : "Unglaublicher Demagoge" als zulässige Äusserung
Gespeichert in:
Erschienen in: | Causa Sport |
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Veröffentlicht: | 5 (2008), 4, S. 442-443, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 1660-8399, 2813-7094 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU200906003109 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Der Beitrag gibt den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 9. September 2008, 27 O 908/08, wieder. Das Urteil beschließt, dass mit der Äußerung des Journalisten und Antragsgegners Jens Weinreich, der Antragsteller (Dr. Theo Zwanziger, Präsident des Deutschen Fußball-Bundes) sei ein „unglaublicher Demagoge“, dessen Persönlichkeit nicht rechtswidrig verletzt wurde. Es handelt sich hierbei um eine zulässige Meinungsäußerung, die keinen schmähenden Charakter hat. -se-