Zur strafrechtlichen Organisationspflicht des Geschäftsherren

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Donatsch, Andreas; Blocher, Felix
Erschienen in:Grundfragen der juristischen Person : Festschrift für Hans Michael Riemer zum 65. Geburtstag
Veröffentlicht:Bern: Stämpfli (Verlag), 2007, S. 51-69, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200901000396
Quelle:BISp

Abstract

Einleitend schildert Verf. die rechtliche Ausgangslage und das tatbestandsmäßige Verhalten eines Untergebenen. Es wird die Frage gestellt, ob das Versagen der Organisationspflicht des Geschäftsherren als Begehung oder Unterlassung betrachtet werden soll. Des Weiteren wird untersucht, ob es sich um ein unvorsätzliches oder vorsätzliches Bewirken des tatbestandsmäßigen Erfolges handelt. Es werden die organisationsverantwortlichen Garanten und der allgemeine Inhalt der Organisationspflicht skizziert. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht der Pflichtinhalt bei sachgerechter Delegation. Schließlich nennt Verf. die weiteren Voraussetzungen der Haftbarmachung wegen Fahrlässigkeit. Es werden alle relevanten Gesetze und Normen des schweizerischen Strafgesetzbuches und des Obligationsrecht genannt. Verf. resümiert, dass Organisationsverantwortliche, d.h. als erstes der Verwaltungsrat und laut Organisationsreglement für die Organisation Zuständigen, als Garanten eine sachgerechte Organisation sicherstellen müssen, so dass betriebstypische Gefahren das erlaubte Risiko nicht übersteigen. Seithe