Die Legitimation von Dopingsanktionen. Eine kritische Darstellung am Beispiel von Medikamenten zur Asthmatherapie

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Striegel, Heiko; Vollkommer, G.
Erschienen in:SpuRt : Zeitschrift für Sport und Recht
Veröffentlicht:11 (2004), 6, S. 236-240, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0945-3873
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200505001151
Quelle:BISp

Abstract

Verf. untersuchen am Beispiel von Beta-2-Agonisten, welche wissenschaftlichen Nachweise die Sportverbände erbringen müssen, wenn sie Dopingtatbestände sowie korrespondierende Befreiungstatbestände schaffen und inwieweit sie verpflichtet sind, ihre Anti-Doping-Bestimmungen wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Sie stellen fest, dass das Verbot der Einnahme bestimmter Substanzen durch Sportverbände ausreichende wissenschaftliche Daten voraussetzt, die einen leistungssteigernden oder sonst „sportwidrigen“ Effekt in der betreffenden Applikationsart aufzeigen. Darüber hinaus sind die Sportverbände verpflichtet, ihre geltenden Anti-Doping-Bestimmungen unter Beachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Fortschritte zu überprüfen und anzupassen. Nur auf diese Weise kann eine hinreichende Legitimation von Dopingsanktionen erzielt werden. Hinsichtlich des grundsätzlichen Verbots der Gruppe der Beta-2-Agonisten mit partieller Zulassung einzelner Wirkstoffe dieser Substanz-gruppe in inhalativer Form innerhalb von Wettkämpfen werden die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere lässt sich nicht nachvollziehen, weshalb die für den Einsatz bei Sportlern günstigeren Wirkstoffe dem Dopingverbot unterliegen. Verf.-Referat