Nachweis von Doping-Substanzen im Humanhaar

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Schänzer, Wilhelm; Machnik, Marc
Erschienen in:Forschung Innovation Technologie
Veröffentlicht:6 (2001), 1, 12-15
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:1434-7776
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200406001646
Quelle:BISp

Abstract

Bereits 1857 wurde der Nachweis von Giftstoffen im Haar erwähnt, seit Anfang der 1980er sind verschiedene Publikationen über den Nachweis von Amphetaminen und Opiaten im Haar erschienen. Über die Haarwurzel und eine darin vorkommenden Proteinstruktur können fast alle in der Blutbahn vorkommenden Stoffe in das Haar eingelagert werden, soweit sie bestimmten Kriterien (u. a. molekulare Größe, Lipophilität, Basizität, Konzentration) genügen. Die Carrierfunktion zwischen Blut und Haar scheint das Melanin zu übernehmen. Einmal eingebunden in die Proteinstruktur des Haars, sind die Stoffe vor weiterer Metabolisierung geschützt, was einen Nachweis über einen relativ langen Zeitraum ermöglicht. Werden die Haare abschnittsweise untersucht, so lassen sich zudem anhand der individuellen Haarwachstumsrate gewisse zeitliche Aussagen zur Stoffeinnahme machen. Zu unterscheiden ist diese endogene bzw. physiologische Aufnahme von der exogenen, bei der aus der Umgebung Stoffe ins Haar gelangen, zumeist aber auswaschbar sind. Die Haaruntersuchung erfolgt in folgenden Schritten: Haarabnahme, Waschen der Haare, Haaraufschluss chemisch/enzymatisch oder mechanisch, Extraktion, Derivatisierung, GC/MS-Messung. Am Beispiel des Muskelmasse steigernden Clenbuterol lassen sich die Anwendungsmöglichkeiten der Haaranalyse verdeutlichen. Clenbuterol ist im Urin höchstens für wenige Tage nachweisbar, im Haar dagegen über die GC/MS-Methode über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Zudem besteht die Möglichkeit, zwischen chronischem Missbrauch und einmaliger medizinischer Aufnahme zu unterscheiden. Amendt