Probleme der bilanziellen Behandlung von Transferentschädigungen in der Fuß0ball-Bundesliga

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Littkemann, Jörn; Schaarschmidt, Peter
Erschienen in:Sportmanagement : der Profi-Fußball aus sportökonomischer Perspektive
Veröffentlicht:Münster: Hofmann (Verlag), 2002, S. 83-98, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200211003226
Quelle:BISp

Abstract

Am 15.12.1995 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im sog. Bosman-Urteil, dass nach Ablauf des Arbeitsvertrages beim Wechsel eines Fußballspielers zwischen zwei Vereinen keine Transferentschädigung mehr gezahlt werden muss. Im November 1996 wurde das Urteil des EuGH auf nationales Recht ausgedehnt. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel erklärte Ablösesummen im Profisport für unzulässig, da sie die Berufsfreiheit der Sportler einschränken. Für Spieler, die während eines laufenden Vertrages den Verein wechseln, werden in der Praxis allerdings weiterhin Transferentschädigungen gezahlt. Durch den Wegfall der verbandsrechtlich vorgeschriebenen Voraussetzung der Zahlung einer Transferentschädigung zwecks Erlangung der Spielerlaubnis ist ein maßgebender Grund für die Aktivierung der Transferausgaben weggefallen. Folglich sind Transferzahlungen für den aufnehmenden Verein nicht mehr zu aktivieren, sondern müssen im Jahr des Spielererwerbs als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet werden. Davon unberührt ist es jedoch weiterhin gängige Praxis der Fußball-Bundesligisten, Transferausgaben zu aktivieren und über die Vertragslaufzeit des Sportlers abzu-schreiben. Weder der Bundesfinanzhof (BFH) noch der mittlerweile für die für die Organisation des Profifußballs innerhalb des DFB zuständige Ligaverband haben bislang in ihrer Rechtsprechung bzw. in ihrer Satzung auf die durch das "Bosman-Urteil" hervorgerufene Änderung der Rechtslage reagiert. Der Ligaverband geht im Lizenzierungsverfahren weiterhin davon aus, dass Transferzahlungen in der Bilanz der Bundesligaclubs unter dem eigenständigen Bilanzposten "Spielerwerte" als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die bilanziellen Probleme der (nicht sachgerecht erscheinenden) Behandlung von Transferzahlungen als immaterielle Vermögensgegenstände zu erörtern. Abschließend werden die Vor- und Nachteile der derzeit geltenden Bilanzierungspraxis sowohl aus Vereinsicht als auch aus der Sicht des Fiskus und des Instituts der Wirtschaftsprüfer beleuchtet. Verf. gelangen zu dem Fazit, dass der BFH aufgefordert werden sollte, seine Position zur Aktivierung von Transferentschädigungen zu überdenken und Ablösezahlungen steuerlich im Jahr ihres Entstehens in voller Höhe als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln. Schiffer