Kinderspielgeräte. Normen, Gerätesicherheitsgesetz

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin: Beuth (Verlag), 1999, XIII, 222 S.
Herausgeber:Deutsches Institut für Normung
Ausgabe:4. Aufl., Stand d. abgedr. Normen: Okt. 1998
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Monografie
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISBN:3410144609
Schriftenreihe:DIN-Taschenbuch, Band 105
Sport und Freizeit, Band 3
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199912403659
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Spielen bedeutet Lernen. Das Spiel hat somit eine sehr individuelle, auf laengere Sicht jedoch auch eine positive gesellschaftliche Funktion. Wenn Kinder ausgelassen spielen, birgt das jedoch auch Gefahrenmomente in sich. Selbst harmlos wirkende Spielgeraete wie Wippen oder Schaukeln stellen bei Fehlerhaftigkeit - z.B. im Aufbau oder in der Konstruktion - ein Risiko fuer die Gesundheit der Kinder dar. Nun gibt es zahlreiche Theorien, wie man Kinder vor dem schlimmen Zufall, der zum Unfall werden kann, am besten schuetzt. Dennoch: ein Restrisiko bleibt. Probate technische Loesungen - gestuetzt auch durch paedagogische Erkenntnisse- bietet die Normung. Beispiel: das in 4. Auflage ueberarbeitete und damit jetzt wieder auf den neuesten Stand gebrachte DIN-Taschenbuch 105 "Kinderspielgeraete". Hier wippt, schaukelt und dreht sich's in den DIN-ENs und DINs immer wieder um sicherheitstechnische Anforderungen und Pruefverfahren. Im Mittelpunkt steht das Spielen auf dem Spielplatz, an Spielplatzgeraeten: Wippen, Schaukeln, Seilbahnen, Rutschen, Karussells (DIN EN 1176, Teil 1-7). Ausserdem werden Fragen zur Spielplatzplanung (E DIN 18034), zu barrierefreien Spielplaetzten (DIN 18024-1 und 33942) sowie - hochaktuell - zu Einrichtungen fuer Skater (DIN 33943) beantwortet. Um stossdaempfende Spielplatzboeden geht es in DIN EN 1177. Das Geraetesicherheitsgesetz mit Allgemeiner Verwaltungsvorschrift sowie Erster und Zweiter Verordnung liefert den gesetzgeberischen Hintergrund. So wurden aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen in einigen europaeischen Laendern - etwa Frankreich und auch Deutschland - fuer bestimmte Festlegungen nationale Abweichen in die Normen aufgenommen: Beispielsweise bezieht sich der Geltungsbereich der DIN EN 1176 in Deutschland erst auf Kinder ab 3 Jahren, weil fuer juengere Kinder eine gesetzliche Aufsichtspflicht gilt, die es in anderen Laendern so nicht gibt. Wie im einzelnen auch immer: unsere Kinder sollen auch weiterhin - in relativer Sicherheit - spielend experimentieren koennen. Das DIN-Taschenbuch 105 zumindest unterstuetzt diesen Gedanken. Verf.-Referat