Kreatin statt Doping

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Broennimann, Max
Erschienen in:Leistungssport
Veröffentlicht:28 (1998), 4, S. 8-10
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0341-7387
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199807303223
Quelle:BISp
TY  - JOUR
AU  - Broennimann, Max
A2  - Broennimann, Max
DB  - BISp
DP  - BISp
KW  - Aminosäure
KW  - Doping
KW  - Kreatin
KW  - Leistungssteigerung
KW  - Pharmakon
KW  - Sportmedizin
LA  - deu
TI  - Kreatin statt Doping
PY  - 1998
N2  - Kreatin besteht aus den drei Aminosaeuren Glycin, Arginin und Methionin. Produziert in Leber, Niere und Pancreas kommt Kreatin zu 95% in der Skelettmuskulatur vor und wird dort vor allem als Energiequelle und Aufbaustoff gebraucht. Verf. wehrt sich gegen die Bezeichnung der Kreatineinnahme als "legales Doping", denn 1. kann Doping nie legal sein und 2. passt diese Bezeichnung nicht zu einer natuerlichen Substanz, die auch im normalen Essen vorkommt und nach heutigem Wissen fuer den Koerper unschaedlich ist. Wuerde Kreatin auf die Dopingliste gesetzt, ginge den verantwortlichen Betreuern ein potentes Mittel verloren, das sie all jenen Athleten empfehlen koennen, die zur Leistungssteigerung etwas einnehmen moechten, ohne sich dabei zu schaedigen. Stuende dieses Mittel nicht mehr zur Verfuegung, wuerden sich viele Leistungssportler auf dem "Graumarkt" eindecken und entzoegen sich dadurch der Kontrolle und Beratung sachverstaendiger Betreuer. Kreatin kann eine wirksame Alternative zu gefaehrlichen Mitteln wie Wachstumshormone und Anabolika sein. Verf. vertritt weiterhin die Auffassung, dass nur solche Substanzen auf der Dopingliste erscheinen sollten, die sich mit vernuenftigem Aufwand kontrollieren lassen, was bei Kreatin als normalem Nahrungsbestandteil nicht der Fall ist. Bei der Anwendung von Kreatin im Sport geht es daher nicht um ein generelles Verbot, sondern um die Formulierung konkreter Rahmenbedingungen, unter denen diese stattfinden soll. Dazu gehoert u.a. die Forderung, dass die Kreatin-Supplementierung in die Hand des Arztes gehoert, zumindest bis sich die Kenntnisse ueber deren Wirkungen und Nebenwirkungen als Allgemeinwissen durchgesetzt haben.           Schiffer
L2  - https://www.iat.uni-leipzig.de/datenbanken/iks/open_archive/ls/lsp98_04_08-10.pdf
SP  - S. 8-10
SN  - 0341-7387
JO  - Leistungssport
IS  - 4
VL  - 28
M3  - Elektronische Ressource (online)
M3  - Gedruckte Ressource
ID  - PU199807303223
ER  -