Sportfaehigkeit nach Kreuzbandverletzungen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Settner, M.
Herausgeber:Wolff, Roland
Erschienen in:Zentrale Themen aus der Sportorthopädie und -traumatologie
Veröffentlicht:Berlin: Springer (Verlag), 1989, S. 192-204, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISBN:3540513256
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199012042841
Quelle:BISp

Abstract

Eine Sportfaehigkeit ist nach Kreuzbandverletzungen gegeben, aber nur dann, wenn eine optimale Nachbehandlung durchlaufen wird. Sportarten wie Jogging, Radfahren, Schwimmen, Skilanglauf, Gehen und Gymnastik sind nicht nur erlaubt, sondern gefordert, um die im nachhinein auftretende mehr oder weniger starke Instabilitaet muskulaer zu kompensieren. Sportarten mit Gegnerkontakt (z.B. Volleyball, Basketball) oder mit schnellen abrupten Bewegungsablaeufen (z.B. Tennis, Squash) sind nur sehr eingeschraenkt zu erlauben, und zwar nur dann, wenn die Sportart regelmaessig mit einem drei- bis viermaligen Training in der Woche absolviert und nicht als Gelegenheitssport betrieben wird. Hier besteht die Gefahr, bei mangelhaftem Training aller fuenf Hauptbeanspruchungsformen, dass die falschen Bewegungsmuster Folgeverletzungen erzeugen. Bei nicht stattgefundener Nachbehandlung und Aufbautraining ist absolutes Sportverbot fuer die o.g. negativen Sportarten auszusprechen. Schiffer