Sportfaehigkeit nach Kreuzbandverletzungen
Autor: | Settner, M. |
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Herausgeber: | Wolff, Roland |
Erschienen in: | Zentrale Themen aus der Sportorthopädie und -traumatologie |
Veröffentlicht: | Berlin: Springer (Verlag), 1989, S. 192-204, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Sammelwerksbeitrag |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISBN: | 3540513256 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU199012042841 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Eine Sportfaehigkeit ist nach Kreuzbandverletzungen gegeben, aber nur dann, wenn eine optimale Nachbehandlung durchlaufen wird. Sportarten wie Jogging, Radfahren, Schwimmen, Skilanglauf, Gehen und Gymnastik sind nicht nur erlaubt, sondern gefordert, um die im nachhinein auftretende mehr oder weniger starke Instabilitaet muskulaer zu kompensieren. Sportarten mit Gegnerkontakt (z.B. Volleyball, Basketball) oder mit schnellen abrupten Bewegungsablaeufen (z.B. Tennis, Squash) sind nur sehr eingeschraenkt zu erlauben, und zwar nur dann, wenn die Sportart regelmaessig mit einem drei- bis viermaligen Training in der Woche absolviert und nicht als Gelegenheitssport betrieben wird. Hier besteht die Gefahr, bei mangelhaftem Training aller fuenf Hauptbeanspruchungsformen, dass die falschen Bewegungsmuster Folgeverletzungen erzeugen. Bei nicht stattgefundener Nachbehandlung und Aufbautraining ist absolutes Sportverbot fuer die o.g. negativen Sportarten auszusprechen. Schiffer