Die Verfolgung von Doping in Spanien und Deutschland – Formelle Kontrolle vs. Selbstregulierung : eine vergleichende kriminologische und strafrechtliche Betrachtung

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Bibliographische Detailangaben
Leiter des Projekts:Tauschwitz, Moritz (Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht (Freiburg, Breisgau))
Forschungseinrichtung:Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht (Freiburg, Breisgau)
Format: Projekt (SPOFOR)
Sprache:Deutsch
Projektlaufzeit:09/2010 - 12/2012
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PR020170300031
Quelle:Webseite des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht

Ziel

Das Thema Doping ist von großer sozialer, ökonomischer und damit auch rechtspolitischer Bedeutung. Der Umgang mit der Problematik ist schwierig und aktuell hoch umstritten, was bereits daran deutlich wird, dass die Herangehensweise der beiden gewählten Vergleichsländer an das Thema sehr unterschiedlich ausfällt.
Als Leitfaden der Arbeit dient die Frage, ob Doping in Deutschland strafrechtlich sanktioniert werden sollte. Dazu wird die Verfolgung von Doping aus strafrechtlicher und kriminologischer Perspektive analysiert. Die Situation und Entwicklung in Deutschland wird der in Spanien gegenübergestellt, einem Land mit zentraler Bedeutung für die Praktizierung und Bekämpfung des Dopings in Europa, in dem die Strafbarkeit des Dopings seit 2006 kodifiziert ist. Dabei werden mit der in Spanien praktizierten formellen Kontrolle und der in Deutschland stattfindenden Selbstregulierung zwei kriminologische Grundmodelle für Kontrollsysteme gegenübergestellt und detailliert beleuchtet.

Planung

In einem strafrechtlich-theoretischen Teil wird dabei der Entstehung von Straftatbeständen und von Strafverfolgungsinteresse allgemein nachgespürt, sowie sich zwangsläufig stellende Fragen zum betroffenen Rechtsgut, dessen Disponibilität oder dem Prinzip der Selbstgefährdung erörtert.
Anschließend werden im kriminologisch-empirischen Hauptteil die Strömungen und Entwicklungen aufgezeigt, die in Spanien zur Kodifizierung führten und versucht zu beantworten, warum dies in Deutschland bisher nicht geschehen ist. Vor- und Nachteile beider Wege werden dargelegt, analysiert und kritisch hinterfragt. Insbesondere der Sinn und Nutzen einer strafrechtlichen Regelung wird anhand von bisher in Spanien verfügbaren Fallsammlungen und Gerichtsstatistiken einer Prüfung unterzogen.
Abschließend stellt sich die Frage, ob sich für Deutschland aus dem von Spanien gewählten Weg Konsequenzen ergeben, sprich ob auch hier eine strafrechtliche Verfolgung angezeigt wäre. Ebenso soll ggf. erörtert werden, worauf es bei einer solchen Regelung ankommen würde und evtl. wie diese aussehen könnte.
Das Problem Doping ist wissenschaftlich bisher eher wenig aufgearbeitet worden. Trotz Anregungen bspw. der NADA fehlt insbesondere eine rechtsvergleichende Herangehensweise an das Thema. Auf diesem Gebiet betritt die Arbeit somit wissenschaftliches Neuland.
Der Zeitrahmen für die Erstellung der Dissertation ist auf ca. zwei Jahre angelegt. Die für Deutschland relevanten Probleme sind großteils theoretischer Natur, die für Spanien entscheidenden Aspekte dagegen seit 2006 bereits praktisch in Umsetzung. Um die Forschung dafür zu ermöglichen, wird die Arbeit hauptsächlich in Spanien erstellt, die Universität von Valencia stellt die notwendigen wissenschaftlichen Ressourcen, wie Arbeitsplatz, Bibliotheken, Zugang zu Gesetzesbegründungen und anderen Entstehungsprotokollen sowie Kontakte zu am Kodifizierungsprozess beteiligten Personen.