Metaanalyse von Stimulantien als potentielle Dopingmittel

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Bibliographische Detailangaben
Leiter des Projekts:Müller, Klaus (Universität Leipzig / Medizinische Fakultät / Rechtsmedizin, Tel.: 034292 77502, rkmueller.leipzig at t-online-de)
Forschungseinrichtung:Universität Leipzig / Medizinische Fakultät / Rechtsmedizin
Finanzierung:Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Aktenzeichen: 080303/03-04)
Format: Projekt (SPOFOR)
Sprache:Deutsch
Projektlaufzeit:07/2003 - 06/2004
Schlagworte:
Erfassungsnummer:PR020060700133
Quelle:Jahreserhebung

Zusammenfassung

Die Liste der verbotenen Dopingstoffe enthielt bisher außer der expliziten Nennung einiger definitiv verbotener Substanzen (internationale Freinamen) für jede verbotene Wirkstoffklasse stets den Zusatz "...und verwandte Substanzen". Das hat zu rechtlichen Querelen geführt, war letztlich nie wirklich effektiv und soll sich für die künftig von der World Antidoping Agency WADA federführend zu erstellenden Verbotslisten (der Antragsteller ist Mitglied des Entscheidungsgremiums) geändert werden. Vor allem für die Doping-Substanzklasse der Stimulanzen (= Aufputschmittel) stehen hinter den etwa 40 explizit aufgelisteten Dopingstoffen de facto einige Hundert "Unverwandte Substanzen", die nach der bisherigen Formulierung eigentlich als ebenfalls verboten betrachtet werden konnten. (Für die anderen Wirkstoffklassen ist die Diskrepanz weit weniger auffällig.) Es muss daher in nächster Zeit Klarheit geschaffen werden, wie durch eine nochmalige kritische Selektion der prinzipiell relevanten Wirkstoffe Lücken im Dopingverbot vermieden werden können, die zu nicht kontrolliertem Missbrauch führen könnten.
Bei der vorgesehenen Metaanalyse soll aufbauend auf den Ergebnissen des Vorgängerprojekts über die Auswertung aufdatierter globaler Register der bekannten Medikamentenwirkstoffe (Martin NEGWER, MARTINDALE) eine Aktualisierung der Grundgesamtheit von Wirkstoffen erreicht werden, deren Missbrauch im Doping (vorrangig als Stimulantien) zu befürchten ist beziehungsweisezu kontrollieren wäre. Dabei soll über die primäre Auswahl eines eher weit abzugrenzenden Teils der definierten Wirkstoffe aus der Grundgesamtheit (größenordnungsweise 16 000 Verbindungen) eine Kategorisierung unter Berücksichtigung der Indikationsangaben und ggf. weiterer Charakteristika erfolgen. Das-Ergebnis soll außer der Information im nationalen Maßstab als Basis für Diskussionen in den Kommissionen Advisory
Group an Science, Monitoring Group to the Antidoping Convention of the Council of Europe und Committee Health, Medical and Research der WADA - Subcommittee and Working Group Prohibited List - dienen.