Auswirkungen eines Kreuzwürgers (Juji-jime) auf die Halsweichteile

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Bibliographische Detailangaben
Leiter des Projekts:Raschka, Christoph (Universität Frankfurt am Main / Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaften / Institut für Sportwissenschaften / Arbeitsbereich Sportmedizin / Sport in Prävention und Rehabilitation, Tel.: 069 79824543)
Mitarbeiter:Brunner, K.; Weber, R.; Kahle, G.
Forschungseinrichtung:Universität Frankfurt am Main / Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaften / Institut für Sportwissenschaften / Arbeitsbereich Sportmedizin / Sport in Prävention und Rehabilitation
Finanzierung:Eigenfinanzierung
Format: Projekt (SPOFOR)
Sprache:Deutsch
Projektlaufzeit:01/1998 - 10/1998
Schlagworte:
Erfassungsnummer:PR019980105900

Zusammenfassung

Judo hat seinen Ursprung in der alten japanischen Kriegskunst. Jui-Jitsu als ein Teil dieser Kampftechniken basiert vor allem auf waffenlosen Praktiken. Der japanische Pädagoge Prof. Jigoro Kano (1860-1938), der Vater des modernen Judo, gründete 1882 eine eigene Schule, die er Kodokan nannte. Der von ihm eingeführte Begriff Judo setzt sich aus den Teilen "Jiu" (sanft nachgeben) und "do" (Weg, Grundsatz) zusammen. Um die Verletzungsgefahr zu minimieren, nahm Prof. Kano die gefährlicheren Techniken des Jiu-Jitsu wie Schläge, Tritte, Stiche, Finger- und Handgelenkhebel heraus. Trotzdem sind auch im modernen Judo noch gefährlich anmutende Techniken wie Hebel und Würgegriffe erlaubt. Diese kernspintomographische Fallstudie untersucht die traumatologische Auswirkung der Kreuzwürger auf die Halsweichteile.

(Zwischen)Ergebnisse

Um die Auswirkung häufiger Würgegriffe im Training zu untersuchen, wurde als Versuchsprotokoll ein Zeitraum von 2 Stunden gewählt, währenddessen der Versuchsleiter von einem Danträger sich in 5-Minuten-Abständen bis zum Abschlagen würgen ließ. Zur Anwendung kam dabei das Kreuzwürgen. Dabei faßt der Würgende (Tori) mit der rechten Hand bei nach innen gerichtetem Daumen an die linke Kragenseite des Probanden. Der linke Unterarm unterkreuzt den rechten Unterarm. Laryngoskopisch zeigten sich danach bei geringem flüchtigen Globusgefühl nur minimale diskrete Rötungen. In einer kernspintomographischen Nativserie (Koronale und transversale STIR-Sequenz) des Halses im Anschluß an den Würgeversuch stellten sich die autochthone Rückenmuskulatur, M. trapecius und kleine Schlundmuskeln unauffällig dar. Der Larynx war komplett unauffällig. Es ergaben sich auch keine Pathologica im Verlauf der Halsgefäßscheide, obwohl äußerlich diskrete Hautwürgemale zu erkennen waren. Glandula parotis und Glandula submandibularis stellten sich beidseits unauffällig dar. Weiterhin ergaben sich keine pathologischen Knochenmarks- oder Myelonsignale. Zusammenfassend muß festgehalten werden, daß sich unter einem lege artis durchgeführten Kreuzwürgen beim Judo keine relevanten Läsionen der Halsweichteile darstellen lassen.