Geräuschemissionen im Schießsport

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Bibliographische Detailangaben
Leiter des Projekts:Kühner, Dietrich (deBAKOM, Tel.: 02174 74640)
Forschungseinrichtung:deBAKOM
Finanzierung:Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Aktenzeichen: 081501/96-97)
Format: Projekt (SPOFOR)
Sprache:Deutsch
Projektlaufzeit:09/1995 - 12/1995
Schlagworte:
Erfassungsnummer:PR019950104989

Zusammenfassung

Bei der Planung neuer - bzw. Umrüstung bestehender Schießsportanlagen muß das Bundesimmissionsschutzgesetz berücksichtigt werden. Problemlösungen im Umfeld von Sportanlagen und Wohnbebauungen sollen entwickelt werden.

(Zwischen)Ergebnisse

Nachtrag aus BISp-Jahrbuch 1997: Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft, Köln, hat die 18 Jahre alte Broschüre mit dem Titel "Geräuschemissionsprobleme und ihre Lösung im Schießstandbau" überarbeiten lassen, da in der Zwischenzeit sowohl rechtlich als auch technisch erhebliche Veränderungen beim Bau von Anlagen zur Ausübung des Schießsports eingetreten sind. Die Überarbeitung betrifft auch die Einführung eines neuen Prognosekonzeptes, das sich methodisch an die Erfahrungen bei der Prognose der Schallimmission von Industrie- und Verkehrslärm anlehnt, bei dem der Schalleistungspegel nach DIN 45635 die jeweilige Ausgangsgröße ist. Unter Schalleistung versteht man die von einer Quelle ausgehende akustische Energie pro Zeiteinheit. Beim Schießlärm wird vom höchsten Wert ausgegangen, der sich bei einer Integrationszeit von 125 ms ergibt. Diese Größe wurde gewählt, da sie direkt mit dem 5-s-Taktmaximalpegel LAF5 der VDI 3745 Bl. 1 "Beurteilung von Schießlärm" korrespondiert, wobei LAF5 für den 5-s-Taktmaximalpegel in der Frequenzbewertung "A" und der Zeitbewertung "schnell" (Integrationszeit 0. 125 s) steht. Die Broschüre legt weiter dar, wie die Richtcharakteristik beim Schießen mit Schrot berücksichtigt werden kann und wie in räumlich ganz geschlossenen Ständen zu verfahren ist. Damit steht eine Methode zur Verfügung, die ausgehend von der vorhandenen Nutzung eines Schießstandes oder der Nutzung eines geplanten Schießstandes ohne Messungen der Schallimmissionen die Schallimmission eines Schießstandes auf ca. 3 dB berechnen kann. Die Broschüre enthält entsprechende Berechnungsbeispiele. Die Broschüre geht ausführlich auf die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ein. Schießstände für Handfeuerwaffen sind in der Regel genehmigungsbedürftig nach dem Bundes-Iminissionsschutzgesetz. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind beispielsweise geschlossene Schießanlagen. Diese unterliegen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Die rechtlichen Unterschiede führen wegen der unterschiedlich definierten Immissionsrichtwerte bei gleichen Immissionspegeln - wie in der Broschüre detailliert erläutert wird - zu unterschiedlichen Beurteilungspegeln.