Tenure-Track-Verfahren und Zwischenevaluation im Rahmen einer Juniorprofessur

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Behrens, Claudia
Erschienen in:Ze-phir
Veröffentlicht:20 (2013), 1 (Mysterium Berufungsverfahren), S. 10-13, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:1438-4132, 1617-4895
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201401000448
Quelle:BISp

Abstract

Der Aufstieg zum Universitätsprofessor war in Deutschland noch bis vor wenigen Jahren äußerst langwierig, denn Studiums- und Promotionszeiten betrugen meist ca. 10 Jahre und für eine Habilitation brauchte man oft noch einmal so lange. Eine Änderung dieser Zustände sollte die Einführung der sogenannten Juniorprofessur vor mehr als 10 Jahren hervorrufen. Anstatt der Habilitation kann nun mit der Juniorprofessur ein „schnellerer“ Weg zur Lebenszeitprofessur durch die Anerkennung sogenannter halbilitationsadäquater Leistungen bestritten werden, die sich u. a. auf Forschung, Lehre und Beteiligung an akademischer Selbstverwaltung beziehen. Zur Bewertung dieser Leistungen durchlaufen Juniorprofessoren Evaluationsverfahren. Manchen Juniorprofessuren ist sogar ein sogenannter Tenure Track anhängig. Der Tenure Track ist dem amerikanischen Bildungssystem entlehnt und bedeutet die Zusage nach einer befristeten Bewährungszeit eine Lebenszeitprofessur in Aussicht gestellt zu bekommen. Bei der Juniorprofessur mit unmittelbarem Tenure durchlaufen die Nachwuchswissenschaftler drei Auswahlverfahren: Berufungsverfahren, Zwischenevaluation und Tenure Track. Damit ist das Berufungsverfahren auf die Juniorprofessur als „vorgezogenes Berufungsverfahren“ auszugestalten und besondere Anforderungen bezüglich Rechtmäßigkeit und Transparenz des Auswahlverfahrens sind zu berücksichtigen. Insbesondere muss auch hier der Art. 33 Abs. 2 Grundgesetzes beachtet werden. Um dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung zu tragen, muss die Juniorprofessur ausgeschrieben und bei der öffentlichen Ausschreibung auf die Anwendung des Tenure Track hingewiesen werden. Zudem darf nur der am besten geeignete Bewerber berufen werden (Prinzip der Bestenauslese). Beim mittelbaren Tenure kann für Nachwuchswissenschaftler von der Hochschule ein Tenure Track-Verfahren initiiert werden. Erhält dieser beispielsweise einen Ruf auf eine andere Hochschule auf eine W2- oder W3-Professur, ist die Professorabilität des Juniorprofessors durch eine andere Hochschule in einem Berufungsverfahren festgestellt worden. Mittels des Tenure Track-Verfahrens wird der Heimathochschule ermöglicht, den Juniorprofessor zum Verbleiben zu bewegen. Es besteht allerdings kein einklagbarer Anspruch auf Durchführung des Entfristungsverfahrens. Der größte Unterschied zwischen Juniorprofessoren und Professoren besteht in der Ausgestaltung des Dienstverhältnisses. Juniorprofessoren müssen zunächst eine Qualifizierungsphase von drei Jahren durchlaufen, bevor nach einer Zwischenevaluation entschieden wird, ob das Beschäftigungsverhältnis um weitere drei Jahre verlängert werden. In der Zwischenevaluation wird die Bewährung des Juniorprofessors als Hochschullehrer festgestellt. Das bedeutet, dass über die Einstellungsvoraussetzungen hinaus, die der Juniorprofessor bereits im Rahmen des Berufungsverfahrens auf die Juniorprofessur innehaben musste, je nach Anforderungen der Stelle zu evaluierende wissenschaftliche Leistungen in Forschung, Lehre und Beteiligung an akademischer Selbstverwaltung gefordert werden. Diese „Bewährung“ muss aber noch nicht gleichbedeutend sein mit der Professorabilität, wie sie in den Einstellungsvoraussetzungen für Professoren in den meisten Landesgesetzen formuliert ist. Im Rahmen eines zweiphasigen, auf sechs Jahre angelegten Modells einer Juniorprofessur muss es dem Juniorprofessor möglich sein, die Leistungen noch in der zweiten Phase und damit nach der Zwischenevaluation zu erbringen. Wird die Bewährung des Juniorprofessors in der Zwischenevaluation allerdings nicht festgestellt und ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Leistungen in Forschung und Lehre alsbald in der zweiten Phase der Juniorprofessur erbracht werden, kann und darf die Juniorprofessur nur noch um höchstens ein Jahr verlängert werden. Vor diesem Hintergrund wird der Ablauf der Evaluation exemplarisch, orientiert unter anderem an den Empfehlungen der Universität Mainz, vorgestellt. Schiffer (unter Verwendung wörtlicher Textpassagen)