Expertentagung zu einer „Sportwissenschaftlichen Berufsethik" vom 18.-19.2.02 in Bielefeld

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Höner, Oliver
Erschienen in:Ze-phir
Veröffentlicht:9 (2002), 1 (Neues Hochschulrahmengesetz), S. 25-28
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource Elektronische Ressource (online)
Sprache:Deutsch
ISSN:1438-4132, 1617-4895
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201009006642
Quelle:BISp

Abstract

Ethische Grundprinzipien stellen derzeit ein hochaktuelles und zugleich brisantes Thema in weiten Bereichen der Öffentlichkeit dar. Neben der Wirtschaft ist vor allem die Wissenschaft mit ihren fortschreitenden Einflussmöglichkeiten der ethischen Diskussion verpflichtet. Neben populären Fällen (z. B. Stammzellenforschung) gibt es immer wieder Verstöße gegen ganz banale, eigentlich selbstverständliche ethische Prinzipien. Aus diesem Grunde und aus Anlass eines prominenten Falls, bei dem in großem Umfang Datenfälschung betrieben wurde, verfasste die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ein umfassendes Papier „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“. In einem ähnlichen Sinne hat der Hochschulverband 2000 eine Resolution zur „Selbstkontrolle der Wissenschaft und wissenschaftliches Fehlverhalten“ beschlossen. Dieser Entwicklung Rechnung tragend, setzte der dvs-Vorstand im Oktober 2001 einen ad-hoc-Ausschuss „Berufsethik“ ein, der die Notwendigkeit sowie Möglichkeiten und Grenzen einer Berufsethik für die Sportwissenschaft diskutieren soll. Ziel dieses Ausschusses ist, einen Ehrenkodex für die Sportwissenschaft zu formulieren, der auf dem dvs-Hochschultag in Münster (2003) verabschiedet werden soll. Ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg der Zielerreichung war eine Expertentagung des ad-hoc-Ausschusses „Berufsethik“ vom 18.-19.2.02 in Bielefeld. Grundlage der Diskussionen waren Papiere übergreifender Institutionen wie die der DFG und des Hochschulverbandes (s. o.), konkrete ethische Verhaltensregeln, die in Nachbarwissenschaften formuliert worden sind (Deutsche Gesellschaft für Psychologie und Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen; Deutsche Gesellschaft für Soziologie; Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft) sowie sportwissenschaftliche Veröffentlichungen zur Wissenschaftsethik (Nitsch & Willimczik, 1990; dvs-Informationen 3/2001 mit dem Schwerpunktthema Wissenschaftsethik). Gleich zu Beginn der Diskussion wurde die Bedeutung der Arbeit des adhoc-Ausschusses „Berufsethik“ für den sportwissenschaftlichen Nachwuchs deutlich formuliert: Ethische Verhaltensregeln, mit denen gute wissenschaftliche Praxis gesichert werden soll, können gerade dem wissenschaftlichen Nachwuchs Handlungssicherheit in ihren eigenen wissenschaftlichen Handlungen geben! Dies betrifft ganz allgemeine Fragen („Welche Rechte habe ich als Nachwüchsler?“ „Wo stehe ich selbst in der Verpflichtung?“), die sich an der alltäglichen wissenschaftlichen Praxis konkretisieren lassen. Ein zentraler Aspekt ist hier der Umgang mit der Autorenschaft bei Veröffentlichungen: In welcher Reihenfolge erscheinen die Autoren? Wie steht es mit „Ehren“-Autorenschaften? Gehören Diplomanden mit in die Autorenschaft, wenn eine Veröffentlichung auf mehreren Diplomarbeiten basiert? Mit welchem Gewicht müssen Arbeiten von Nachwuchswissenschaftlern (z. B. auch Diplomarbeiten) zitiert werden? In welchem Umfang muss ich auf Anregungen von anderen verweisen bzw. kann ich erwarten, dass andere auf meine Anregungen verweisen? Um eine Grundlage für die Formulierung eines Ethik-Kodex der Sportwissenschaft zu schaffen, wurden neben der breiten und offen angelegten Diskussion auf der Expertentagung konkrete Festlegungen getroffen. So soll der Ethik-Kodex der Sportwissenschaft eine Verbandsethik der dvs darstellen und zunächst disziplinübergreifend formuliert werden. Der Kodex wird als „offenes Paradigma“ gestaltet werden, um u. U. notwendige disziplinspezifische Ergänzungen zu ermöglichen. Des Weiteren wird die Empfehlung ausgesprochen, einen Ethik-Rat einzurichten, der bei mutmaßlichen Verletzungen der im Ethik-Kodex fixierten Verhaltensregeln angerufen werden kann. Zum Abschluss der Expertentagung wurde eine vorläufige Gliederung des zu verfassenden Ehren-Kodex verabschiedet, der in einem grundlegenden Teil den Gegenstand wissenschaftsethischer Reflexion und das Subjekt der Verantwortung erläutert (vgl. Franke, 2001) sowie auf allgemeine Prinzipien verweist (Menschenrechte, Freiheit, Verantwortung, Würde & Selbstbestimmung). In einem zweiten Abschnitt werden ethische Normen guter wissenschaftlicher Praxis unter dem Prinzip der „Verantwortung“ formuliert, zu denen die Sachlichkeit (Objektivität, Transparenz, Kompetenz, etc.) und die Fürsorgepflicht (Offenheit, Kollegialität, Redlichkeit) zu zählen sind. Diese allgemeinen Normen verantwortungsvollen wissenschaftlichen Handelns werden in einem weiteren Abschnitt auf konkrete Tätigkeitsfelder des Sportwissenschaftlers übertragen, die der Forschung, Lehre und Praxis zuzuordnen sind. In der Übertragung der Normen auf die Tätigkeitsfelder werden auch die Belange des wissenschaftlichen Nachwuchses berücksichtigt, die vor allem unter den Normen der Fürsorgepflicht zu fassen sind. Schiffer (unter Verwendung wörtlicher Textpassagen)