Sportstätten, Haftung für den Zustand und die Sicherheit der Anlagen : Verantwortung und Perspektiven

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Martin, Iris
Erschienen in:BISp-Report : Bilanz und Perspektiven
Veröffentlicht:2008, 2007/08, S. 37-44
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200901000185
Quelle:BISp

Abstract

Der Zustand von Sportstätten in Deutschland ist schon seit längerem in der Diskussion. So entsprechen Altanlagen in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen. In diesem Beitrag werden Fragen der Haftung für den Zustand und die Sicherheit von Sportanlagen (Leichtathletikanlagen, Sporthallen, Frei- und Hallenbäder) thematisiert. Bei den Ausführungen steht die Konstellation im Vordergrund, dass eine Gemeinde die Sportstätte einem Verein zur Nutzung überlässt, vermietet oder verpachtet. Aus dem sich daraus ergebenden Auseinanderfallen von Träger und Betreiber der Sportstätte resultieren vielfältige Haftungsfragen. Verf. geht insbesondere auf Aspekte der Verkehrssicherungspflicht ein. Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass der Betreiber einer Sportanlage grundsätzlich verpflichtet ist, Gefahren, die mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der Sportstätte im Zusammenhang stehen, zu verhindern. Zusammenfassend wird festgehalten, dass sowohl den Eigentümer, als auch den Betreiber Verkehrssicherungspflichten treffen. Die Haftung kann durch vertragliche Regelungen (auch durch den Abschluss von Versicherungen) reduziert, aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Messerschmidt