Die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden – Anspruch und Wirklichkeit

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Müller-Platz, Carl
Erschienen in:BISp-Jahrbuch : Forschungsförderung ...
Veröffentlicht:2005, 2004, S. 75-81, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200706001600
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Zur Harmonisierung der Dopingbekämpfungsmaßnahmen zwischen den internationalen Verbänden, zwischen den Staaten und zwischen Sport und Staat wurde die Errichtung einer Welt Anti-Doping Agentur (WADA) beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde die Herauslösung aller Anti-Doping-Vorschriften aus dem medizinischen Code des IOC mit der Maßgabe, ein eigenes Regelwerk, nämlich den Welt Anti-Doping Code (WADC), der weltweite Gültigkeit hat, zu entwickeln. Ende des Jahres 1999 begann die zügig eingerichtete WADA, die für die Anfangsphase erforderlichen Finanzmittel wurden vom IOC bereitgestellt, den WADC zu entwickeln. Nachdem Beschluss zur Bildung der WADA bei der Weltkonferenz gegen Doping 1999 veranlasste der Bundesminister des Innern die Bildung einer entsprechenden Agentur in Deutschland, die Nationale Antidoping Agentur (NADA) wurde ins Leben gerufen. Die offizielle Gründung der NADA erfolgte am 15. Juli 2002 als Stiftung des privaten Rechts. Ihr wurden die Aufgaben der ehemaligen Antidoping-Kommission (ADK) des Deutschen Sportbundes (DSB) und des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) übertragen. Der Welt Anti-Doping Code hat sich seither bewährt. Auch die Standards, es gibt insgesamt vier, sind in einem abgestimmten Zustand für jedermann zugänglich. Einer dieser Standards ist der Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden, ein anderer den therapeutischen Ausnahmen vom Verbot einiger Wirkstoffe gewidmet. Und genau darum geht es in diesem Dokument. Verf.-Referat