Zur Legitimation von Normen im Sport am Beispiel des Mehrkampfs in der Leichtathletik – Rechtsphilosophische und rechtssoziologische Positionen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Pitsch, Werner; Emrich, Eike; Fröhlich, Michael; Flatau, Jens
Erschienen in:Leipziger sportwissenschaftliche Beiträge
Veröffentlicht:47 (2006), 2, S. 80-92, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0941-5270
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200704001045
Quelle:BISp

Abstract

Im leichtathletischen Zehnkampf wird die Gesamtleistung über im Regelwerk festgeschriebene Transformationen der Leistungen in den Einzeldisziplinen ermittelt. Eine Analyse der aktuell gültigen Regeln zeigt, dass diese dem Ziel eines gleichen relativen Gewichts der Einzelleistungen nicht gerecht werden. Am Beispiel einer neu formulierten Transformation kann gezeigt werden, dass dieses Ziel zum einen nur für einen sehr kleinen Leistungsbereich und zudem nicht über verschiedene Zeitpunkte hinweg erreicht werden kann. Die Ziele gleicher relativer Gewichte der Einzeldisziplinen und der Vergleichbarkeit von Gesamtleistungen über verschiedene Zeitpunkte, Wettkämpfe und Leistungsbereiche hinweg sind nicht gleichzeitig erreichbar. Eine genaue Betrachtung zeigt also, dass eine rechtsphilosophisch angeleitete Ableitung der Zehnkampfregeln aus dem übergeordneten Wert der gleichen Gewichtung, wie sie zu ihrer Legitimation herangezogen wird, und dem Rekordgedanken prinzipiell scheitern muss. Verf.-Referat

Abstract

In decathlon the overall performance is determined by transformations of the performance in the several disciplines which are specified by the rules. A analysis of the current rules shows, that these do not give consideration to the aim of an equal relative weight of the several performances. Considering as example a new transformation it can be demonstrated that this aim can only be achieved for a very small range of performance and furthermore not over multiple points in time. The aims of an equal relative weight of the several disciplines and the comparability of overall performances over multiple points in time, competitions and ranges of performance are not achievable at the same time. Thus, a close consideration demonstrates that a deduction of the current decathlon rules from the superior value of equal weight by the philosophy of law in order to legitimate and the enabling of performance comparison between competitions must fail in principle. Verf.-Referat