Stiftung Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA). Aktuelle Aufgaben

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Clasing, Dirk
Erschienen in:Entwicklung in der Dopingforschung
Veröffentlicht:Köln: Sportverl. Strauß (Verlag), 2006, S. 113-117, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200612002895
Quelle:BISp

Abstract

In Kopenhagen wurde im März 2003 der „Code der World Anti-Doping Agentur“ (WADA) von den Regierungen und Sportverbänden angenommen. Zu jedem Jahresbeginn veröffentlicht die WADA seit 2004 ihre Liste der verbotenen Substanzen und Methoden als „internationalen Standard“. Ende 2003 hat die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland den Code unterschrieben, nun soll dieser in das deutsche „Anti-Doping-System“ noch integriert werden. Zwei der drei folgenden Kriterien muss die Aufnahme in die Liste erfüllen: 1. „Die sportliche Leistung kann gesteigert werden“; 2. „Es besteht ein gesundheitliches Risiko für die Sportler; 3. „Es liegt ein Verstoß gegen den Geist des Sports vor“. Verf. gibt einen Überblick über die WADA-Liste mit Beispielen der verbotenen Substanzen, die gegenüber den alten Listen des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) neu aufgenommen wurden. Zu diesen gehören Stimulantien, anabole Wirkstoffe, Peptidhormone, Wirkstoffe mit „anti-östrogener Aktivität“, THC, Narkotika und „Maskierungsmittel“ (Diuretika, Plasmaexpander). Aus Krankheitsgründen können die AthletInnen Ausnahmegenehmigungen („Therapeutic Use Examption“) zum medizinischen Einsatz verbotener Substanzen und Methoden bei der WADA einholen, die Medikation darf jedoch zu keiner zusätzlichen Leistungssteigerung führen. Lemmer