Ökonomische Erklärungs- und Bekämpfungsansätze des Dopings

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Maennig, Wolfgang
Erschienen in:Sportwissenschaftler und Sportwissenschaftlerinnen gegen Doping : Dokumentation des Symposiums am 19. und 20. Oktober 2000 in Köln
Veröffentlicht:Köln: Sport u. Buch Strauß (Verlag), 2002, S. 55-64, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200404001071
Quelle:BISp

Abstract

Die Entscheidungsfindung eines Athleten betreffs Doping kann aus ökonomischer Sicht als (zumindest implizite) Kosten-Nutzen-Analyse für die Alternativen "Sauberes Verhalten" und "Doping" interpretiert werden. "Grenz-)Nutzen" ist dabei der Oberbegriff für alle monetären und nicht monetären Erträge. Hierzu gehören neben dem zu erwarteten zusätzlichen geldlichen Einkommen auch solche schwer quantifizier- oder gar monetisierbaren Effekte wie "sportliche Sigesehre". ("Grenz-)Kosten" ist entsprechend der Oberbegriff für alle monetären und nicht monetären Aufwendungen, der finanzielle Verluste bei der Dopingentdeckung, mögliche Ehrverluste, Gesundheitsrisiken und moralische Probleme des Athleten enthält. Ein "unsauberer" Sportler erwartet einen positiven Nettonutzen des Dopings. Anders formuliert: Die erwarteten Grenznutzen des Dopings sind in seinem Kalkül größer als die erwarteten Grenzkosten. Aus ökonomischer Sicht bieten sich eine Reihe von Maßnahmen an, die den (Grenz-)Nutzen des Dopings verringern könnten (Wiedereinführung der Amateurbestimmungen, Reduktion der Anzahl der Wettkämpfe und eine Verringerung der Spreizung bei den (Sieg-)Prämien). Sinnvoller ist es jedoch, die erwarteten Kosten des Dopings zu erhöhen. In diesem Zusammenhang erscheinen vor allem die "Disincentives" in Form von Geldbußen nachdenkenswert. So sind, einfach gesagt, die Geldbußen so zu bemessen, dass das Kosten-Nutzen-Kalkül der Athletinnen und Athleten (und Betreuer!) negativ endet. Unter Vernachlässigung der nicht-pekuniären Kosten und Nutzen wäre die Mindestgeldbuße zu berechnen, indem der erwartete Nutzen des Dopings mit dem Kehrwert der Entdeckungswahrscheinlichkeit des Dopings multipliziert wird. Betragen bspw. Preisgeld und Sponsorengelder nach einem Sieg 100.000 DM und beläuft sich die Wahrscheinlichkeit, bei den Dopingkontrollen ertappt zu werden auf ein Drittel, so sollte die Geldbuße für Gedopte 300.000 Dm betragen. Derartige Maßnahmen könnten jedoch nicht alle Probleme des Komplexes "Doping" lösen (z.B. Definition, Nachweisbarkeit und Kontrolltechnik). Es wäre folglich eine Einbettung in ein System von anderen effizienzorientierten Maßnahmen notwendig. Schiffer