Sicherheit bei Skate-Anlagen

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Bibliographische Detailangaben
Englischer übersetzter Titel:Safety at skating facilities
Erschienen in:sb : internationale Fachzeitschrift für Sportstätten und Freizeitanlagen
Veröffentlicht:35 (2001), 4, S. 348-351, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0036-102X, 2198-4271
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200305001284
Quelle:BISp

Abstract

Der Bau von öffentlichen Inline-Skate-Anlagen ist mit folgenden Einschränkungen, Auflagen, Vorschriften und Anforderungsprofilen verbunden: 1. Die neue DIN 33943 (seit November 2000) besagt, daß sich Benutzer unter Inkaufnahme eines bewußten Restrisikos spielerisch und sportlich betätigen und damit auch das verantwortungsbewußte Handeln besser lernen können; 2. Die Skate-Anlagen müssen der Lärmschutzverordnung entsprechen; 3. Der Haftpflichtversicherungsschutz wird den Gemeinden von ihrem Kommunalversicherer gewährt; 4. Anbringen von Hinweisschildern bezüglich Schutzausrüstung und Sicherheitsbereiche; 5. Der Bau der befahrbaren Flächen wie Rampen, "Pipes", "Streetelemente" unterliegen den Vorschriften der DIN 33943. -lem-