Sicherheit bei Skate-Anlagen
Gespeichert in:
Englischer übersetzter Titel: | Safety at skating facilities |
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Erschienen in: | sb : internationale Fachzeitschrift für Sportstätten und Freizeitanlagen |
Veröffentlicht: | 35 (2001), 4, S. 348-351, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0036-102X, 2198-4271 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU200305001284 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Der Bau von öffentlichen Inline-Skate-Anlagen ist mit folgenden Einschränkungen, Auflagen, Vorschriften und Anforderungsprofilen verbunden: 1. Die neue DIN 33943 (seit November 2000) besagt, daß sich Benutzer unter Inkaufnahme eines bewußten Restrisikos spielerisch und sportlich betätigen und damit auch das verantwortungsbewußte Handeln besser lernen können; 2. Die Skate-Anlagen müssen der Lärmschutzverordnung entsprechen; 3. Der Haftpflichtversicherungsschutz wird den Gemeinden von ihrem Kommunalversicherer gewährt; 4. Anbringen von Hinweisschildern bezüglich Schutzausrüstung und Sicherheitsbereiche; 5. Der Bau der befahrbaren Flächen wie Rampen, "Pipes", "Streetelemente" unterliegen den Vorschriften der DIN 33943. -lem-