Behinderungen und Sporttauglichkeit im Reiten als Sport fuer Behinderte

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Eltze, Juergen
Erschienen in:Therapeutisches Reiten
Veröffentlicht:26 (1999), 2, S. 8-13, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0942-7546
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199908401437
Quelle:BISp

Abstract

Um Schaeden durch Sportausuebung zu verhindern, werden, wie bereits beim Behindertensport allgemein ueblich, auch die Reiter einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen. Dabei wird die Sporttauglichkeit sportartspezifisch festgestellt und in einem Gesundheits-, bzw. Sportpass eingetragen. Nach Ablauf von zwei Jahren sollte die Sporttauglichkeit durch den behandelnden Arzt neu bestaetigt werden. Verf. zeigt auf, dass sich dieser Sportgesundheitsuntersuchung alle organisierten behinderten Reiter seit 1990 unterziehen muessen, dabei werden die krankhaften Veraenderungen (Funktionsbehinderungen) in einem "Funktionellen Untersuchungsbogen" festgehalten. Die erforderlichen Untersuchungen werden in der Regel vom behandelnden Arzt vor Ort durchgefuehrt. Insbesondere sollen die Funktionseinschraenkungen und koerperlichen Handicaps nach Gelenkbeweglichkeitsgraden, Muskelkraftminderungen sowie Entwicklungsstoerungen der Extremitaeten und des Rumpfes, aber auch die Veraenderungen durch Erkrankungen des Zentralnervensystems in dem Untersuchungsbogen dokumentiert werden. -lem-