Le traitement juridique des accidents dïEPS
Deutscher übersetzter Titel: | Das juristische Vorgehen nach Schulsportunfaellen |
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Autor: | Mestejanot, Didier |
Erschienen in: | Education, physique et sport : EPS |
Veröffentlicht: | 45 (1995), 251, S. 33-36, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Französisch |
ISSN: | 0013-1474, 0245-8969 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU199508102099 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Jeder zweite Unfall in der Berufsschule passiert im Sportunterricht. Am Gymnasium sind es drei von fuenf Unfaellen. Besonders haeufig sind die Unfaelle in den Mannschaftssportarten. Fuesse, Beine und Finger sind am haeufigsten von Verletzungen betroffen. In den Jahren 91/92 und 92/93 wurden 289 Schulunfaelle zur Prozessangelegenheit. Verf. erlaeutert die aussergerichtlichen und gerichtlichen Schritte nach einem Unfall. Kommt es zu keiner guetlichen Einigung zwischen Verletztem, Rektorat, Inspektor der Akademie und Praefektur, wird ein Anwalt eingeschaltet. Die staatliche Zentralverwaltung erhaelt am Ende des Prozesses eine Kopie des Urteils und greift im Falle einer Niederlage in das Verfahren ein. Die anschaulichen Darstellungen des Verf. werden vervollstaendigt mit Ausfuehrungen ueber Schuldfrage und Bestrafung des Lehrers. Der Staat bezahlt immer nur den Schaden des Unfallopfers, fuer Strafzahlungen muss der fuer schuldig befundene Lehrer selbst aufkommen. Krachten