Lapplication de larrete du 24 mars 1993 relatif au baccalaureat et autres examines de leducation nationale

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Deutscher übersetzter Titel:Kommentar zum Gesetz vom 24. Maerz 1993 fuer Sport im Abitur und in anderen Schulabschlusspruefungen
Autor:Pineau, Claude
Erschienen in:Education, physique et sport : EPS
Veröffentlicht:43 (1993), 243, S. 57-60, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Französisch
ISSN:0013-1474, 0245-8969
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199402070507
Quelle:BISp

Abstract

Verf. kommentiert das neue Sportpruefungsgesetz. Es sollen sportliche Leistungen und Fachkenntnisse ueberprueft werden. Aber auch individuelle Entwicklungen sollen in die Benotung mit eingehen. Um den gesellschaftlichen Veraenderungen gerecht zu werden, sollen die Bereiche Gesellschaft, Freizeit, Beruf und Kultur Unterrichts- und Pruefungsthemen sein. Die Leistungssteigerung des Einzelnen hat Vorrang vor der absoluten Leistung und ist primaer zu bewerten. Die Schueler sollen daher von nur einem Sportlehrer unterrichtet werden, die er ueber einen laengeren Zeitraum hinweg kennenlernen und so individuelle Maszstaebe setzen kann. In der Pruefung waehlen die Schueler 3 aus 5 angebotenen Sportbereichen aus. Zu den Inhalten gehoeren u.a. methodische Vorgehensweisen zu Kondition, Erwaermung und Training; Muskelfunktion und Sicherheitsvorkehrungen. Diese theoretischen Pruefungsinhalte muessen in Bezug zu den praktischen Pruefungsinhalten stehen. Am Beispiel Leichtathletik (Sprint) erklaert Verf. den Einsatz bereits getesteter Bewertungstafeln, die jedes Jahr neu angepasst werden muessen. Fuer behinderte Schueler gelten die gleichen Vorschriften, allerdings werden sie auf die jeweiligen Behinderungen oder Schwaechen abgestimmt. Eventuell ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen notwendig. Krachten