Nichtiger Vereinsbeschluss bei mangelhafter Einberufung

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Bibliographische Detailangaben
Erschienen in:Sportunterricht
Veröffentlicht:35 (1986), 11, S. 434
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0342-2402
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199302061610
Quelle:BISp

Abstract

Am Beispiel eines Vereins, dessen Vorstand eine Mitgliederversammlung zwecks Ergaenzungswahlen zum Vorstand einberufen hatte, anlaesslich der Versammlung dann aber den Beschluss zur Abwahl und Neuwahl des Vorstandes fasste, wird festgestellt: Nach @ 32 Abs. 2 BGB ist zur Gueltigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung erforderlich, dass die Einladung den Gegenstand der Beschlussfassung genau bezeichnet. Dies war im o.a. Beispiel nicht der Fall. Der Beschluss war daher nichtig. -schi-