Verkehrssicherungspflicht in der Turnhalle
Gespeichert in:
Autor: | Schnitzerling, Manfred |
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Erschienen in: | Sportunterricht |
Veröffentlicht: | 31 (1982), 5, S. 192-193 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0342-2402 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU199211060033 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Ein Oberlandesgericht stellt fest: Es bedeutet keine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn eine alte Turnhalle nicht alsbald modernen bautechnischen Erkenntnissen angepasst wird, um auch fernliegenden Gefahren zu begegnen. Ansonsten sei zu befuerchten, dass gerade Sportstaetten, an denen vielfach Mangel herrsche, zum Schaden der Allgemeinheit geschlossen wurden, weil sich ihr Traeger zur laufenden Erneuerung und Verbesserung finanziell ausserstande sehe. Werden Schaeden gemeldet, muessen diese untersucht und eventuell Sicherungsmassnahmen getroffen werden, damit sich Sportler und andere Benutzer der Turnhalle nicht verletzen. Schiffer