Verkehrssicherungspflicht in der Turnhalle

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Schnitzerling, Manfred
Erschienen in:Sportunterricht
Veröffentlicht:31 (1982), 5, S. 192-193
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0342-2402
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199211060033
Quelle:BISp

Abstract

Ein Oberlandesgericht stellt fest: Es bedeutet keine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn eine alte Turnhalle nicht alsbald modernen bautechnischen Erkenntnissen angepasst wird, um auch fernliegenden Gefahren zu begegnen. Ansonsten sei zu befuerchten, dass gerade Sportstaetten, an denen vielfach Mangel herrsche, zum Schaden der Allgemeinheit geschlossen wurden, weil sich ihr Traeger zur laufenden Erneuerung und Verbesserung finanziell ausserstande sehe. Werden Schaeden gemeldet, muessen diese untersucht und eventuell Sicherungsmassnahmen getroffen werden, damit sich Sportler und andere Benutzer der Turnhalle nicht verletzen. Schiffer