Sozialhilfe fuer Auto eines Behindertensportlers
Gespeichert in:
Erschienen in: | Sportunterricht |
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Veröffentlicht: | 35 (1988), 3, S. 110 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0342-2402 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU199211060026 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Ein Oberverwaltungsericht beschaeftigte sich mit der Rechtsfrage, inwieweit ein Behindertensportler Anrecht auf Sozialhilfe fuer ein Automobil hat. Ein behindertengerechtes Kraftfahrzeug muss mit automatischem Getriebe und Lenkradschaltung sowie einem Handbedienungsgeraet (Handgas und Bremse) ausgeruestet sein. Fuer den nachtraeglichen Einbau der behindertengerechten Einrichtungen steht dem Behinderten eine sog. Eingliederungshilfe zu. Die sportliche Betaetigung eines Behindertensportlers uneingeschraenkt zu ermoeglichen, ist Aufgabe der Eingliederungshilfe. Schiffer