Darf ein Anfallskranker Sport treiben?
Gespeichert in:
Autor: | Wolf, D. |
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Erschienen in: | Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin |
Veröffentlicht: | 43 (1992), 9, S. 406 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0344-5925, 2627-2458 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU199210059819 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Zusammenfassend laesst sich feststellen: 1. Koerperliche Betaetigung traegt nicht zur Verschlimmerung einer Epilepsie bei. 2. Unfaelle von Anfallskranken, die sich bei einer sportlichen Aktivitaet ereignen, sind sehr selten auf einen Anfall zurueckzufuehren. 3. Der Gewinn, den ein Sportler fuer seine Persoenlichkeitsentwicklung aus dem Sport erzielt, ist von grosser Bedeutung. Das Sportverbot bedeutet eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung gegenueber dem Gesunden. 4. Bestimmte Sportarten sollten ausgeschlossen sein. Bei anderen Sportarten ist eine staendige Betreuung von geschulten und informierten Aufsichtspersonen notwendig. Verf.-Referat