Aggressive Handlung eines Akteurs : Definition, wesentliche Kategorien, pädagogische Schlußfolgerungen

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Petter, Willi
Erschienen in:Handeln im Sport : Vorträge, Referate und Diskussionsergebnisse des 6. Sportwissenschaftlichen Hochschultages vom 26. - 28. September 1984
Veröffentlicht:Clausthal-Zellerfeld: Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft (Verlag), 1985, S. 438-443, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199108050259
Quelle:BISp

Abstract

Eine Analyse von 50 ausgewaehlten Zitaten ergibt, dass das Wort Aggression fuer vier verschiedene Bedeutungskategorien in der Literatur verwendet wird: 1. besondere Art des Verhaltens, 2. besondere Disposition, 3. besondere Energie, 4. besonderer Impuls. Verf. entscheidet sich fuer die erste Bedeutung, wobei er das Wort Verhalten als Oberbegriff fuer Reiz-Reaktionsverhalten und Handlung versteht. Der Begriff aggressive Handlung eines Akteurs wird durch die Praedikatoren Handlung, bewusste oder nichtbewusste Schaedigungsabsicht, nicht erzwungen und nicht berechtigt bestimmt. Als wesentliche Kategorien zur Unterscheidung von aggressiven Handlungen werden a) destruktiv - instrumentell, b) eines Akteurs - einer Gruppe, c) kontrolliert - unkontrolliert, b) bewusst - nicht bewusst, 5. sozial akzeptiert - sozial nicht akzeptiert herausgearbeitet. Daran anschliessend folgen 10 paedagogische Schlussfolgerungen. Es werden die Position vertreten, dass Schule die Verpflichtung hat, Schueler zu qualifizieren, sich mit der eigenen Aggression und der Aggression anderer auseinandersetzen zu lernen, dass die damit verbundenen Qualifikationen in die Lehrplaene als Lehrziele eingebracht werden muessen, und dass das Fach Sport mehr als andere Faecher in der Lage ist, wesentliche Beitraege zur Erreichung dieser Qualifikationen zu leisten. Verf.-Referat