Dopende Aerzte kuenftig auf der Anklagebank

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Linck, Joachim
Erschienen in:Therapiewoche
Veröffentlicht:39 (1989), 25, S. 1777-1778
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0040-5973
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199002040140
Quelle:BISp

Abstract

Werden einem gesunden Sportler zum Zwecke der Leistungssteigerung Pharmaka appliziert, liegt juristisch gesehen eine rechtswidrige Koerperverletzung vor. Auch die Einwilligung des Sportlers dient den Dopingaerzten nicht mehr zur Rechtfertigung. Verf. erlaeutert die Problematik dieses Strafbestandes aus juristischer Sicht. -pri-