Der Sportlehrer - erster Helfer bei Sportverletzungen in der Schule

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Koinzer, Klaus; Scheibe, Jochen
Erschienen in:Körpererziehung
Veröffentlicht:30 (1980), 10, S. 478-482, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0323-4916
Schlagworte:
DDR
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU198807013540
Quelle:BISp

Abstract

Der Sportlehrer hat als erster Helfer bei Schuelerunfaellen die Aufgabe, entsprechend seinen Moeglichkeiten das Leben des Verletzten zu bewahren und den gesundheitlichen Schaden so gering wie moeglich zu halten. Es sind u.a. folgende Grundsaetze bei jeder Ersten Hilfeleistung zu beachten: 1. Der die erste Hilfe leistende Sportlehrer hat nur diejenigen Schueler am Unfallort zu belassen, die als Helfer eingesetzt werden; 2. die Untersuchung am Unfallort muss sich auf das Wesentliche beschraenken; 3. der Sportlehrer muss sich immer zuerst informieren, ob lebenswichtige Funktionen gestoert oder bedroht sind; 4. der Verletzte ist so wenig wie moeglich zu belaestigen, ihm sind nur unbedingt erforderliche Fragen zu stellen; 5. richtige Lagerung kann lebensrettend sein. Verf. geht ausfuehrlich auf die in der DDR geltenden rechtlichen Aspekte der Ersten Hilfestellung ein. Schiffer