Der Schuelersportunfall - Rechtsfolgen fuer den Lehrer. 1. Teil
Autor: | Vieweg, Klaus |
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Erschienen in: | Sportunterricht |
Veröffentlicht: | 28 (1979), 12, S. 449-453, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0342-2402 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU198607005239 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Die absolute Zahl der Unfaelle im Sportunterricht hat in den letzten Jahren zugenommen. Diese Entwicklung hat zum einen zu entsprechenden Reaktionen der Ministerialbuerokratie (z.B. einstweiliges Verbot des Trampolinturnens in Schleswig-Holstein) und zu Informationsanstrengungen der Schuelerunfallversicherungstraeger gefuehrt; zum anderen macht sie deutlich, dass sich fuer den einzelnen Lehrer zwei Problemfelder ergeben: 1. Die Frage nach den Massnahmen wirksamer Unfallverhuetung, 2. die Frage nach den etwaigen juristischen Konsequenzen von Schuelerunfaellen im Schulsport. Die juristischen Konsequenzen von Schuelersportunfaellen koennen strafrechtlicher, disziplinarrechtlicher und zivilrechtlicher Art sein. Im 1. Teil seines Aufsatzes setzt sich Verf. am Beispiel eines fiktiven Unfalls beim Trampolinturnen ausschliesslich mit den strafrechtlichen Folgen eines Schuelersportunfalls auseinander. Es wird deutlich, dass Bestrafung dem Sportlehrer in der Praxis nur droht, wenn er durch einen erheblichen Sorgfaltsverstoss einen gravierenden Schaden verursacht hat. Schiffer