Die sportliche Betaetigung im Lebensvollzug der Buerger der DDR
Autor: | Bierstedt, Heidi |
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Erschienen in: | Theorie und Praxis der Körperkultur |
Veröffentlicht: | 31 (1982), 3. S. 176-179, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0563-4458, 0323-7605 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU198307002059 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Zahlreiche Untersuchungen und praktische Erfahrungen in der DDR weisen darauf hin,dass die sportliche Betaetigung noch nicht immer kontinuierlich in den Lebensvollzug der Menschen vom Kindes- bis zum Rentenalter eingeordnet ist. Da aus gesamtgesellschaftlicher Sicht gerade der Entwicklungsphase des Jugendalters eine grosse Aufmerksamkeit gewidmet wird, ist die Beteiligung an allen Formen des Kinder- und Jugendsports in der DDR durchweg sehr hoch. Nach dem 18. Lebensjahr zeigt sich bei etwa 20 der Buerger zunaechst ein ausgepraegter Rueckgang der sportlichen Betaetigung, der sich bis zum 40. Lebensjahr geringfuegig fortsetzt. Nach dem 40. Lebensjahr wird ein weiterer Einschnitt bemerkbar. Die Buerger im hoeheren Lebensalter haben den Sport am wenigsten in ihre Lebensweise einbezogen. Es zeichnet sich doch bereits jetzt ab, dass mit der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft altersspezifischen Unterschiede in der Teilnahme an der sportlichen Betaetigung zu ueberwinden sind. Schiffer