Die gesetzlichen Grundlagen der Fuersorge- und Aufsichtspflicht beim Schwimmen
Autor: | Schlesinger, Gert; Boelter, Horst |
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Erschienen in: | Körpererziehung |
Veröffentlicht: | 31 (1981), 5, S. 230-234 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0323-4916 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU198202015690 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Fuer den Schwimmunterricht an den Schulen der DDR gilt, dass die Steigerung der Uebungstaetigkeit der Schueler im Verhaeltnis wesentlich groesser ist als die Zunahme der Unfaelle. Dennoch stellt sich dem Sportlehrer noch mehr als zuvor die Aufgabe, moeglichst alle Unfallquellen einzuschraenken. Unter der Fuersorgepflicht werden alle Massnahmen verstanden, welche vorausschauend und vorbeugend getroffen werden muessen, um geistige, koerperliche, moralische undmaterielle Schaeden zu vermeiden. Der Begriff Aufsichtspflicht umfasst die Verpflichtung, unter vollem Einsatz des Koennens, der Umsicht, der Aufmerksamkeit und des persoenlichen Mutes, mit gegenwaertigen Hilfsmassnahmen alle Gefahren von Schuelern und dritten Personen abzuwenden. Verf. stellen diefuer den Schwimmunterricht im Bereich der DDR gueltigen, wichtigsten gesetzlichen Grundlagen der Fuersorge- und Aufsichtspflicht zusammen und geben darueber hinaus gesetzlich nicht naeher erfasste Hinweise, die sich in der Praxis derUnfallverhuetung bewaehrt haben. Schiffer